Beschlussvorlage - 2022/0098/610
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "HPS - Parkhaus - Hohenburg", Gemarkung Homburg, hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 610 - Stadtplanung / Bauordnung
- Bearbeiter:
- Marion Drumm
- Beteiligt:
- 650 - Hochbau
- Bericht erstattet:
- Herr Banowitz, Herr Ecker
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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31.03.2022
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Sachverhalt
Die HPS hat mit Antrag die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan beantragt.
In der Homburger Innenstadt ist beabsichtigt, im Bereich zwischen der ehemaligen Hohenburgschule und dem Betriebsgelände der Karlsbergbrauerei eine offene Parkhausanlage mit mehreren Stellplatzebenen, zur Verbesserung der Parkplatzsituation und Erweiterung des innerstädtischen Parkplatzangebotes, zu errichten und damit dem steigenden Parkdruck zu begegnen.
Bisher wird die Fläche baulich überwiegend schon als PKW-Stellplatzfläche genutzt. Obwohl der Parkplatz lediglich eine mit Schotter befestigte Oberfläche aufweist, wird die Anlage gut angenommen.
Vorhabenbeschreibung:
Im Rahmen diverser Vorbetrachtungen wurden verschiedene Erschließungsmodelle bewertet. Die optimale Lösung für diesen Standort findet sich in einem sogenannten „Splitt Level“- System mit halbgeschossig versetzten Parkebenen, geraden Fahrrampen und einer geradlinigen Anbindung an die Talstraße mit Ein- und Ausfahrspur.
Die Auslegung der Standardparkplätze folgt der Empfehlung des ADAC mit einer Breite von 2,50 m um ein komfortables Ein- und Ausparken zu gewährleisten.
Davon werden mindestens 13 Stellplätze (3%) behindertengerecht mit einer Breite von 3,50m ausgeführt.
Eine Teilbegrünung der oberen Parkebenen und Teilflächen der Fassadenkonstruktion wird vorgeschlagen. Außerdem soll ein PV- System mit Pufferspeicher für den Eigen- Energiebedarf installiert werden.
Insbesondere hinsichtlich der vorgesehenen E-Bike Stellplätze und Ladestation.
Der Entwurf weist bei maximaler Ausnutzung des Grundstücks und insgesamt acht halbgeschossig versetzten Parkebenen eine maximale Stellplatzanzahl von rund
430 Stück auf.
Mit einer möglichen Grundstückserweiterung in Richtung Talstraße, durch Erwerb einer Teilfläche vom benachbarten Betriebsgelände der Karlsbergbrauerei, könnte diese maximale Stellplatzanzahl auf rund 530 Stück erhöht werden.
Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll Baurecht für die beabsichtigte Nutzung schaffen. Dafür soll eine Fläche mit besonderem Nutzungszweck „Parkhaus“ ausgewiesen werden.
Die Erschließung des Parkhauses soll mittels einer neuen Anbindung an die Talstraße erfolgen.
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „HPS-Parkhaus-Hohenburg“ umfasst folgende Grundstücke mit den Flurstücksnummern: 450/3, 458/11, 458/12, 458/14, 514/16, teilweise 458/13, 506/10, 506/11, 512/4 und 512/7 Flur 2, Gemarkung 2074 Homburg.
Die Flurstücke liegen zwischen der Karlsbergstraße und der Talstraße.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan umfasst eine Fläche von ca. 6.000 m².
Für das Plangebiet existiert der rechtskräftige Bebauungsplan „Innenstadterneuerung, Teilplan Nr. 6“ aus dem Jahr 1983. Dieser weist für das Plangebiet überwiegend eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sport und Spiel“ aus. Im nördlichen und südlichen Teilbereich des Geltungsbereiches sind im gültigen Bebauungsplan Mischgebietesflächen festgesetzt. Weiterhin ist die Erhaltung von zwei größeren Einzelbäumen festgesetzt, von denen einer im „Parkhaus-Bereich“ steht. Wie mit diesen Bäumen umgegangen werden soll, muss im Bebauungsplanverfahren geklärt werden.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Homburg stellt für das Plangebiet eine gemischte Baufläche dar.
Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach §13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden.
Der Durchführungsvertrag, in dem sich der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Kreisstadt abgestimmten Planes zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet, ist vor dem Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zwischen der HPS und der Kreisstadt Homburg abzuschließen.
Mit der Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde die agstaUMWELT GmbH, Arbeitsgruppe Stadt- und Umweltplanung, Saarbrücker Straße 178 in 66333 Völklingen beauftragt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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