Beschlussvorlage - 2022/0102/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für die Herstellung eines Fußgängerüberweges mit Lichtsignalanlage an der Landstraße L 118 in der Höhe „Vogelbacher Weg“ werden überplanmäßige Auszahlungen bewilligt.

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Sachverhalt

An der Landstraße L 118 in Höhe „Vogelbacher Weg“ in Homburg-Erbach wird ein Fußgängerüberweg mit Lichtsignalanlage hergestellt.

 

Für die Investitionsmaßnahme waren bereits im Haushaltsjahr 2018 außerplanmäßig Finanzmittel in Höhe von 145.000 EUR zur Verfügung (Vorlage 200/457/2018; Beschluss Stadtrat 20.09.2018) gestellt worden.

 

Die Herstellung des Fußgängerüberweges wurde aus verkehrsrechtlichen Gründen erforderlich, weil die Straßenverkehrsbehörde des Saarpfalz-Kreises aufgrund eines festgestellten gesteigerten Unfallrisikos einen lichtsignalgesteuerten Fußgängerüberweg angeordnet hatte.

 

Dazu muss dann bautechnisch ein Lückenschluss zu den jeweiligen Gehwegen des „Vogelbacher Weges“, die in der Straßenbaulast der Stadt liegen, erfolgen.

Dies verursacht den größeren Teil der Herstellungskosten.

 

In Absprache mit dem Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) als zuständigem Straßenbaulastträger für den Fußgängerüberweg erfolgt deshalb die Baumaßnahme unter dessen Kostenbeteiligung durch die Stadt.

 

Für die Planungsarbeiten wurde die Fa. Kohns Plan GmbH beauftragt.

 

Im Rahmen der Planung der Ausführung kam es mehrfach zu Verzögerungen.

Zudem ergab sich, dass die ursprünglich kalkulierten Ausbaukosten zu gering beziffert waren.

Insoweit wurde im Haushalt des Jahres 2020 planmäßig ein weiterer Nachfinanzierungsansatz in Höhe von 80.000 EUR ins Investitionsprogramm aufgenommen und beschlossen.

Inzwischen ergab sich bei den Planungskosten eine Kostenmehrung auf ca. 40.000 EUR.

 

Die Bauarbeiten zur Herstellung der Verkehrsanlage wurden nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung (VergNr. 2021/45/660)  an die Fa. Dittgen in Höhe von 216.540,42 EUR vergeben.

 

Der bisherige Finanzansatz reicht daher nicht aus.

Unter Berücksichtigung der derzeitigen Preisdynamik im Baubereich und eventueller Massenmehrung wird derzeit ein Gesamtkostenansatz in Höhe von 270.000 EUR für erforderlich gehalten.

 

Insofern sind daher zusätzlich Finanzmittel in Höhe von 45.000 EUR überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

 

Die Gegenfinanzierung erfolgt über nicht verbrauchte investive Auszahlungsreste der Investitionsmaßnahme „Birkensiedlung (606) im Produktbereich 54100110 „Verkehrsflächen in der Bau- und Unterhaltungslast der Stadt“, deren Realisierung verschoben wurde.

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