Beschlussvorlage - 2022/0107/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für die Beschaffung von EDV-Anlagen („Server“) im Bereich der allgemeinen Investitionen der technikunterstützten Informationsverarbeitung (EDV) werden überplanmäßige Auszahlungen bewilligt.

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Sachverhalt

Nach der Ankündigung des Saarpfalz-Kreises, den bestehenden Hosting-Vertrag nicht erfüllen zu können, wurde in der Sitzung des SVA vom 03.11.2021 der Einleitungsbeschluss zur Beschaffung eigener „Server“ gefasst, damit die bestehenden Systeme der technikunterstützen Informationsverarbeitung (EDV) für alle Arbeitsbereiche der Stadtverwaltung Homburg mittel- und langfristig sichergestellt werden können.

 

Zu diesem Zeitpunkt waren aber zum einen die Mittel für den Haushalt 2022 bereits gemeldet, zum anderen stand noch nicht fest, ob ein Kauf oder ein Leasing zur Beschaffung der EDV-Anlagen in Frage kommt.

 

Nach Prüfung des Beschaffungsvorganges hat sich herausgestellt, dass ein Kauf die wirtschaftlichere Lösung darstellt. Deshalb wurde in Absprache mit der Vergabestelle unverzüglich eine öffentliche Ausschreibung zum Kauf der EDV-Anlagen auf den Weg gebracht, damit eine sichere Datenverarbeitung im laufenden Verwaltungsbetrieb weiterhin aufrechterhalten und sichergestellt werden kann.

 

Für die Beschaffung der EDV-Anlagen im Wege des Kaufes reichen die im Bereich der allgemeinen Investitionen geplanten investiven Finanzmittel auch unter Berücksichtigung der Auszahlungsreste des Jahres 2021 allerdings nicht aus.

 

Es werden deshalb zusätzlich investive Finanzmittel in Höhe von ca. 220.000,00 EUR benötigt.

 

Die Gegenfinanzierung der überplanmäßigen Auszahlungen kann aus bisher nicht verausgabten investiven Auszahlungsresten im Produkt 11090200 „technikunterstütze Informationsverarbeitung“ der Maßnahmen  Nr. 801 „Beschaffung Software für wiederkehrende Beiträge/Straßenzustand“ in Höhe von 70.000,00 EUR sowie Nr.  021 „Virtuelles Rathaus“ in Höhe von 150.000,00 EUR aus den Jahren 2021 und davor erfolgen, da eine Verwirklichung hierfür zurzeit nicht ansteht.

 

Gegebenenfalls können diese Maßnahmen in den folgenden Haushaltsjahren nachfinanziert werden.

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