Beschlussvorlage - 2022/0121/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Für die Erneuerung des Leitungsnetzes der öffentlichen Beleuchtung im Stadtgebiet werden überplanmäßige Auszahlungen bewilligt.

Reduzieren

Sachverhalt

Die Stadtwerke Homburg erneuern sukzessive das Stromleitungsnetz im Stadtgebiet Homburg.

 

Um Kosten zu sparen und Synergien zu nutzen kooperiert die Stadt schon seit längerer Zeit mit den Stadtwerken Homburg und erneuert bei dieser Gelegenheit gleichzeitig in den jeweils betroffenen Bauabschnitten die überalterten Leitungsnetze der öffentlichen Beleuchtung.

 

Für das Jahr 2022 haben die Stadtwerke Homburg einen erhöhten Bedarf an notwendigen Investitionsmaßnahmen zur Erneuerung des Stromleitungsnetzes eingeplant, die auch zur Ausführung kommen.

 

Die Stadtwerke Homburg führen dabei in der Friedrichsstraße, Am Mühlgraben, rund um die Stationen Steinhübel und Tegelerstraße, in der Wiesenstraße, Schützenstraße, Gerberstraße, Angelikastraße, Langenäckerstraße, Am Krämer, Hauptstraße, Potsdammerstraße sowie in der Gartenstraße eine Erneuerung des Stromleitungsnetzes durch.

 

In diesen Bereichen ist dann auch die Erneuerung des Leitungsnetzes für die öffentliche Beleuchtung erforderlich.

 

Im Investitionsprogramm des Haushaltsjahres 2022 der Stadt sind hierfür jedoch trotz Berücksichtigung von Haushaltsresten des vergangenen Jahres keine ausreichenden Finanzansätze für allgemeine Investitionsmaßnahmen vorhanden.

 

Da die Stadt Homburg ohnehin in diesem Jahr die Modernisierung der Straßenbeleuchtung auf LED abschließen wird, ist es zudem technisch sinnvoll im Zuge der Baumaßnahmen der Stadtwerke gleichzeitig auch das Leitungsnetz, das teilweise noch aus den 1960er Jahren stammt, zu erneuern.

 

Insbesondere führt die sukzessive Erneuerung des Leitungsnetzes aus technischer Sicht insgesamt zu einer weiteren Verringerung der Störanfälligkeit der öffentlichen Beleuchtung.

 

Für die grundhafte Erneuerung des Leitungsnetzes sowie die teilweise Erneuerung nicht mehr standsicherer Beleuchtungsmasten in den vorgenannten Bauabschnitten wird aufgrund einer gemeinsamen Kostenkalkulation mit den Stadtwerken von einem Investivkostenanteil in Höhe von ca. 750.000,00 EUR brutto gerechnet, der dann auf die Stadt entfällt.

 

Zur Gegenfinanzierung stehen noch ausreichend investive Restmittel aus der Maßnahme für die Umrüstung der öffentlichen Beleuchtung auf LED zur Verfügung.

Loading...