Informationsvorlage - 2022/0133/40

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit der Verwaltungsvereinbarung (VBL) „DigitalPakt Schule 2019 – 2024“ wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Leitlinie ist, dass Technik und IT-Infrastruktur in Schule und Unterricht im Dienst der Pädagogik stehen muss. Digitale Technik soll einen Beitrag zur Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung von Unterricht leisten. Gleichzeitig unterstützt das Investitionsprogramm medienbezogene Schul- und Unterrichtsentwicklungsmaßnahmen an den einzelnen Schulstandorten.

 

Die Umsetzung des DigitalPakts dient folglich der Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur von Schulen, also der Investition in grundlegende IT.

 

Dazu gehören Basisinvestitionen in

 

- den Aufbau, die Erweiterung und die Verbesserung der digitalen Vernetzung

 

- schulisches Wlan

 

- Präsentationsgeräte (Beamer, interaktive Tafeln, Abspiel-, Wiedergabe und Interaktionsgeräte sowie zugehörige Steuerungsgeräte)

 

- Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder berufsbezogene Ausbildung

 

- in begrenztem Umfang Laptops, Notebooks und Tablets.

 

Nach Nummer 6c) der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm DigitalPakt Schule Saarland (2019-2024) beträgt der Förderhöchstbetrag für die Kreisstadt Homburg insgesamt 705.813 EUR.

 

Die Höhe des zustehenden Förderbudgets setzt sich zusammen aus einem Basisbetrag und einem standortbezogenen Zuschlag. Der Basisbetrag setzt sich aus einem schulformspezifischen Sockelbetrag in Höhe von 30.000 EUR je Grundschulstandort und einem schülerabhängigen Betrag (Zahl der SchülerInnen x 310 EUR) zusammen. Maßgeblich für die Ermittlung des Basisbetrages ist die Schülerzahl des Schuljahres 2018/2019. Der standortbezogene Zuschlag beträgt 25.000 EUR und wird für besondere Projekte an den Schulen, die medienbezogene Schul- und Unterrichtsentwicklung fördern (Endgeräte), gewährt. Gefördert werden insgesamt 90%.

 

Laut Kosten- und Finanzierungsplan entfallen folgende Kosten auf die einzelnen Grundschulstandorte:

 

- GS Bruchhof:      93.448,00 EUR

- GS Einöd inkl. Beeden:   125.548,00 EUR

- GS Langenäcker:    117.256,50 EUR

- GS Luitpold:    114.085,50 EUR

- GS Sonnenfeld inkl. Kirrberg:  171.997,00 EUR

Gesamt:     622.335,00 EUR

 

Nach Maßgabe der Förderrichtlinie ist der Schulträger antragsberechtigt. Im 1. Schritt wurde von den Grundschulen jeweils ein Medienkonzept erstellt, das den Einsatz der Medien im Unterricht beschreibt sowie die medienbezogene bzw. digitale Schul- und Unterrichtsentwicklung darlegt.

 

Die Konzepte, die Grundlage für die Anträge sind,  mussten dem LPM vor Antragsstellung vorgelegt werden. Bei Erstellung der Anträge wurde auf eine flächendeckende und einheitliche Ausstattung geachtet.  Aufgrund des Abstimmungsbedarfs fand ein reger Austausch zwischen den Schulen und den involvierten Ämtern und Abteilungen statt.

 

Die Anträge wurden bereits gestellt und auch die Zustimmungen zum vorzeitigen Maßnahmebeginn für die einzelnen Grundschulstandorte liegen vor.

 

Einzelmaßnahmen, die in den nächsten Jahren folgen, werden durch das ausführende Amt in den jeweiligen Ausschüssen vorgetragen.

 

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Anlagen

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