Einleitungsbeschluss - 2022/0151/69

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Ausschreibung der Fahrzeuge nach UVgO wird beschlossen.

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Sachverhalt

Der Städtische Mobilbagger (9 Jahre) hat einen irreparablen Motorschaden. Aufgrund dessen muss schnellstmöglich eine Ersatzbeschaffung getätigt werden. Dieser Bagger wird zum Ausheben von Gräbern, Herrichten von Spielplätzen, zu Arbeiten in unwegigem Gelände und im Wegebau eingesetzt. Zur Zeit haben wir ein Ersatzgerät gemietet welches die Stadt monatlich ca. 4350,00 € kostet. Dieses Leihgerät ist Baujahr 2004 und es fallen auch Reparaturen an. Diese werden zwar vom Vermieter getragen, die Problematik liegt daran, dass keine Gräber ausgehoben werden können. 

Um nicht nochmals in diese Situation zu kommen ist auch die Anschaffung einer Kleinkehrmaschine und eines Abfallsammelfahrzeuges zeitnah notwendig. Einsatzbereiche der beiden Fahrzeuge sind z.B. die regelmäßige Säuberung der Innenstadt, Reinigungen nach öffentlichen Veranstaltungen, Straße hoch zum Schloßberg . Das Abfallsammelfahrzeuges wird auch zur Müllabfuhr der Aussiedlerhöfe, Leerung der Mülleimer in den städtischen Grünanlagen (Stadtpark, Jägersburger Weiher) benötigt. 

Die Fahrzeuge werden zur Erfüllung von Pflichtaufgaben des BBH benötigt und müssen einzeln und öffentlich ausgeschrieben werden,

Mittel zur Beschaffung stehen unter Produkt 57300500, Konto 782673 bereit.

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung:

Mobilbagger (Friedhofsbagger): ca. 180.000,00 € (brutto)

Kleinkehrmaschine: ca. 180.000,00 € (brutto)

Kleinmüllfahrzeug: ca. 140.000   (brutto)

 

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