Einleitungsbeschluss - 2022/0152/650
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Kindertagesstätte im Gebäude der ehemaligen Grundschule Jägersburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Einleitungsbeschluss
- Federführend:
- 650 - Hochbau
- Bearbeiter:
- Roland Ecker
- Bericht erstattet:
- Ecker, Roland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ständiger Vergabeausschuss
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Entscheidung
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04.05.2022
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Sachverhalt
Die derzeitige Kita in der St. Josef Straße 19 in Jägersburg, hat auf Grund der gestiegenen Teilnehmerzahlen einen entsprechenden Mehrbedarf an Räumlichkeiten.
Die gestiegenen Anforderungen aus der pädagogischen Konzeption dieser Einrichtungen unterstreichen die Notwendigkeit zusätzlicher Flächen.
Die Trägerin der Kita, die katholische Pfarrgemeinde, ist daher auf der Suche nach entsprechenden Lösungsmöglichkeiten am Standort. Aus Sicht der Trägerin, kommen im Hinblick auf die bauliche Situation und Grundstück lediglich ein Abbruch des Bestandes und ein Neubau mit einer Neuorganisation und einem vergrößertem Platzangebot in Betracht.
Für die gesamte Dauer dieser Maßnahme wäre es jedoch erforderlich die gesamte Einrichtung in einer geeigneten Ersatz- Unterkunft unter zu bringen.
Eine derart geeignete Ersatz- Unterbringung kann räumlich und wirtschaftlich nicht vorgehalten werden.
Auf der Grundlage gemeinsamer Gespräche zwischen der Kita- Trägerin und der Verwaltung
sieht die weitere Vorgehensweise den Umbau des Flachbaus der ehemaligen Grundschule Jägersburg zu einer Kindertageseinrichtung vor.
Dabei soll die bestehende Kita bis zur Fertigstellung dieser Neuanlage in Betrieb gehalten werden.
Das ehemalige Schulgebäude steht seit der Aufgabe des Schulbetriebes zum überwiegenden Teil leer. Die beiden vorhanden Einrichtungen, Seniorentreff und Jugendtreff, werden zu Beginn der Bautätigkeiten ausgelagert.
Perspektivisch gesehen sollen diese beiden Einrichtungen am Standort der jetzigen Kita untergebracht werden.
Die derzeitige Einrichtung des Kinderhortes bleibt von den Baumaßnahmen unberührt und liegt auch nach Fertigstellung der Kita am neuen Standort in dessen räumlicher Nähe.
Die Beseitigung eines Gebäudeleerstandes durch Umnutzung am ehemaligen Schulstandort und die Erhaltung und Umnutzung einer vorhandenen Bausubstanz statt Abbruch, stellen aus ökologischer, städtebaulicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht eine sinnvolle Lösung dar.
Die Gesamtmaßnahme gliedert sich somit in zwei Teilbereiche die aus organisatorisch- planerischer Sicht und aus vergabetechnischer Sicht zusammen behandelt werden müssen.
a) Umnutzung mit Umbau, Modernisierung, Instandsetzung des ehemaligen Schulgebäudes zur Kindertagesstätte, einschl. der Herstellung von Flächen im Außengelände als Bewegungsfläche (geschützter Bereich), einschl. Umzug von Senioren- und Jugendtreff in die Räumlichkeiten des jetzigen Kindergartens in der St. Josefstraße
b) Umnutzung mit Umbau, Sanierung, des derzeitigen Kita- Gebäudes für die Aufnahme der Senioren- und Jugendeinrichtungen einschließlich der Neuordnung des Außenbereichs.
Eine erste Grobkostenschätzung der Fachabteilung endet bei rund 3,2 Mio. Euro für die Gesamtmaßnahme.
Für die Beauftragung der erforderlichen Planungsleistungen ist ein entsprechendes VgV- Verfahren durchzuführen.