Beschlussvorlage - 2022/0190/610
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung einer Packstation, Kaiserslauterer Str. 37; Gemarkung Homburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 610 - Stadtplanung / Bauordnung
- Bearbeiter:
- Artur Bomke
- Bericht erstattet:
- Herr Banowitz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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19.05.2022
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Sachverhalt
Geplant ist die Errichtung einer Packstation an der TOTAL Tankstelle in der Kaiserslauterer Str. 37 in Homburg. Der Bauantrag liegt der Gemeinde vor.
Bauvorhabenbeschreibung des Entwurfsverfassers:
„Objektbeschreibung
Die Packstation ist ein Selbstbedienungsautomat zur Einlagerung und Ausgabe von Paket- und Briefsendungen und dient der ganztägigen Abholung und Versendung von Paketen. Die Packstation ist aus Metall, gelb lackiert, mit einer Länge von ca. 4,26m, einer Tiefe von ca. 0,65m und einer Höhe von ca. 2,10m und soll an einer freien Wand des Tankstellengebäudes auf einem Stahlbetonfundament aufgebaut werden.
Nutzung / Betriebszeit
Betriebliche Andienung: 1 bis 4 Mal täglich
Die betriebliche Andienung findet i. d. R. von Montag bis Samstag, während der Zustellungtour zwischen frühestens 7:00 Uhr und spätestens 19:00, statt und dauert ca. 5 -15 Minuten. Die Andienung erfolgt durch Zusteller von DHL mit den bekannten Fahrzeugen, die auch für die Hauszustellung genutzt werden.
Stellplätze
Der Betrieb der Packstation ist mit Zu- und Abgangsverkehr verbunden. Die Abholung erfolgt entweder gezielt oder im Zusammenhang mit der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs (in diesem Fall würde ohnehin kein zusätzlicher Stellplatzbedarf ausgelöst).
Die Verweildauer bei einer gezielten Anfahrt der Packstation beträgt 1-3 Minuten. Die Abholung von Sendungen (20-30 Sendungen) erfolgt über den Tag verteilt (siehe Darstellung der Abholzeiten). Es kann davon ausgegangen werden, dass der Zu- und Abgangsverkehr keine wesentlichen Einwirkungen auf dem Stellplatzbedarf erzeugen. Der Betrieb der Packstation stellt daher keine wesentliche Änderung der Nutzung nach §51 (2) BauO NRW, §47 (2) BauO RLP, §44 (1) BauO Hessen, §37 (2) BauO BW oder §47 (1) BauO Saarland. Zusätzliche Parkplätze sind demnach nicht erforderlich. Den Kunden stehen am Standort oder im unmittelbaren Umfeld ausreichende Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Der Nachweis eines gesonderten Stellplatzes entfällt.
Brandschutz und Sonstiges
Die Packstation besteht in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Stoffen. Die Bauteile aus Stahl und Aluminium sind größtenteils pulverbeschichtet oder nasslackiert. Die Brandlast durch Elektronikbauteile ist mit der von zwei Workstations vergleichbar. Flucht- und Rettungswege werden durch die Aufstellung der Packstation nicht beeinträchtigt.
Die Packstation wird im Rahmen der CE-Konformität in ihren Bauteilen unter Beachtung der zutreffenden europäischen Richtlinien und Normen hergestellt.“
Bauplanungsrechtliche Beurteilung:
Für das vorhabenbetroffene Grundstück existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich des §34 BauGB. Demnach muss dieses sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche sowie der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Einfügekriterien sind erfüllt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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664,9 kB
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1,9 MB
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