Beschlussvorlage - 2022/0160/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zur Förderung der Abkopplung von regenwasserliefernden Flächen vom Mischwasserkanal sowie der Drosselung der Regenwassermenge im Rahmen der „Aktion Wasserzeichen“ des Landes werden bei der Sonderrechnung Abwasser außerplanmäßige Auszahlungen für die Gewährung von Baukostenzuschüssen an Gewerbetreibende und Privatpersonen bewilligt.

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Sachverhalt

Mit der „Aktion  Wasserzeichen“ fördert das Land die Abkopplung von regenwasserliefernden Flächen vom Mischwasserkanal sowie die Drosselung der Regenwassermenge, die in den Kanal abgeleitet wird.

 

Gründe hierfür sind u.a. das Vermeiden / Reduzieren hydraulischer Gewässerbelastungen, die Erhöhung der Reinigungsleistung der Kläranlagen durch geringere hydraulische Belastungen im Regenwetterfall, die Verminderung des Sanierungsaufwandes im Kanalsystem und die Verringerung von lokalen Hochwasserabflüssen.

 

Die Abkopplung der Flächen kann über Flächenentsiegelung, Versickerung, Ableitung oder Regenwasserrückhaltung erfolgen.

 

Dafür ist ein kommunaler Baukostenzuschuss seitens der Sonderrechnung Abwasser in Höhe von 10 EUR/m² sowohl an Gewerbetreibende als auch an Privatpersonen vorgesehen. Die entsprechende kommunale Satzung für die Gewährung durch die Sonderrechnung Abwasser ist mit dem zuständigen Ministerium bereits abgestimmt.

 

Die seitens der Sonderrechnung Abwasser zu gewährenden Baukostenzuschüsse an Gewerbetreibende und Privatpersonen werden in voller Höhe durch die Landesförderung „Aktion Wasserzeichen“ refinanziert.

 

Dabei orientiert sich die höchstmögliche Fördersumme an der Einwohnerzahl (auf Grundlage Zensus) der Stadt. Die Förderung kann für drei Jahre erfolgen. Pro Jahr ist danach ein Höchstbetrag von 73.132,50 EUR möglich.

 

Eine Bekanntmachung der Satzung erfolgt, sobald das Land den Förderantrag der Stadt positiv beschieden hat.

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