Beschlussvorlage - 2022/0170/600

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gültigkeit der festgelegten Wertgrenzen der Vergaberichtlinie wird bis zum 30.06.2023 verlängert

Reduzieren

Sachverhalt

Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 07.05.2020 die Wertgrenzen für Auf-tragsvergaben – in Anlehnung an den Vergabeerlass des Innenministeriums vom 07.04.2020 – geändert. Aufgrund des Vergabeerlasses 2022 vom 22.04.2022 wird diese Regelung bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

 

Auch nach dem neuen Vergabeerlass (Nr. 3.3) können freiberufliche Leistungen ohne weitere Einzelbegründung bis zu einer Wertgrenze von 25.000 € netto direkt beauftragt werden.

Diese Wertgrenze erhöht sich auf 50.000 € netto für von der HOAI erfassten frei-beruflichen Leistungen und auf 100.000 € netto für von der HOAI erfasste Leistungen, wenn sie zu den Basishonorarsätzen der HOAI vergeben werden.

. 

Reduzieren

Anlagen

Loading...