Beschlussvorlage - 2022/0182/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteher wird entsprechend der aktuellen Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher (AEVO) angepasst.

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Sachverhalt

Die Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher (AEVO) wurde durch Verordnung vom 21. März 2022 geändert.

Unter anderem wurden die in § 5 festgelegten monatlichen Höchstbeträge der Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher erhöht.

 

Die Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteher in den einzelnen Gemeindebezirken wurde durch Ratsbeschluss vom 04. Juli 2019 wie folgt festgesetzt:

 

Gemeindebezirk Wörschweiler

monatlich 195 Euro

Gemeindebezirk Jägersburg

monatlich 433 Euro

Gemeindebezirk Einöd

monatlich 433 Euro

Gemeindebezirk Kirrberg

monatlich 400 Euro

 

Es wird vorgeschlagen, die Beträge um die prozentuale Aufwandsentschädigungserhöhung der jeweils maßgeblichen Gemeindebezirksgrößenklasse anzupassen (s. Anlage).

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Anlagen

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