Beschlussvorlage - 2022/0184/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Die Aufwandsentschädigung für die Zeit der ununterbrochenen Vertretung des Oberbürgermeisters durch ehrenamtliche Beigeordnete für einen längeren Zeitraum als drei Tage wird festgesetzt.

b) Die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten wird entsprechend der aktuellen Änderung der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher (AEVO) erhöht.

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Sachverhalt

Die Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher (AEVO) wurde  durch Verordnung vom 21. März 2022 geändert.

Unter anderem wurden die in § 4 festgelegten monatlichen Höchstbeträge der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Beigeordnete der Gemeinden erhöht (s. Anlage).

 

Laut Ratsbeschluss vom 04.07.2019 erhalten die ehrenamtlichen Beigeordneten einen Pauschalbetrag in Höhe von mtl. 400 EUR.

Es wird vorgeschlagen, diesen Pauschalbetrag um die prozentuale Erhöhung der für die Kreisstadt Homburg maßgeblichen Gemeindegrößenklasse anzupassen.

 

Gleichzeitig soll die Aufwandsentschädigung für die Zeit der ununterbrochenen Vertretung des Oberbürgermeisters für einen längeren Zeitraum als drei Tage (§ 4 Abs. 2 AEVO) festgesetzt werden. Diese darf gem. § 4 Abs. 2 nicht mehr als 2.100 EUR monatlich betragen.

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Anlagen

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