Beschlussvorlage - 2022/0196/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Universitätskliniken, Teilbereich 3" in der Gemarkung Homburg wird beschlossen.

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Sachverhalt

Für das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes geplant.

Ein Großteil des Geländes ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homburg aus dem Jahre 1981 als Sondergebiet „SO Klinik LKH“ dargestellt (tlw. als geplant). Der restliche Teil des Plangebietes ist als Fläche für die Forstwirtschaft (Waldfläche) dargestellt. Es liegt am südöstlichen Rand des Sondergebietes des Universitätsklinikums des Saarlandes. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan für den betreffenden Bereich existiert derzeit nicht. Für einen großen Bereich des Areals wurde am 30.09.2009 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Universitätskliniken" für Forschung und Entwicklung gefasst.

 

Die Grundstücke sind teilweise durch Gebäude der Universität und der Universitätsklinik des Saarlandes (UKS) bebaut. Der größte Teil der Fläche besteht aus Wald bzw. Acker- und Wiesenflächen.

 

Die Beschreibung der Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Universitätskliniken, Teilbereich 3“ sowie die exakte Geltungsbereichsabgrenzung in der Flurkarte erfolgt bis zum nächsten Stadtrat. Diese befindet sich derzeit in der Abstimmung mit den Fachbehörden.

 

Vorhabenbeschreibung:

Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) ist als eines der beiden Krankenhäuser der Maximalversorgung im Saarland das Rückgrat der medizinischen Versorgung des Landes und benötigt gemäß seinem besonderen Auftrag eine ausreichende infrastrukturelle Ausstattung.

Der Gebäudekomplex 90 der Nervenklinik (Geb. 90.1 bis 90.9) stammt im Wesentlichen aus den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts und beherbergt die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, die Klinik für Neurologie, die Klinik für diagnostische und interventionelle Neuroradiologie, die Klinik für Neurochirurgie, die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, das Institut für Neuropathologie, das Deutsche Institut für Demenzprävention sowie das Institut für Psychoanalyse, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin.

Bei den Gebäuden besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf. Aufgrund der überholten Gebäudestruktur, des insgesamt schlechten Erhaltungszustandes der Gebäude und der Tatsache, dass eine zeitgemäße (medizinisch und betriebswirtschaftlich sinnvolle) Nutzung der Gebäude in den vorhandenen Gebäudestrukturen nicht mehr möglich ist, ist eine Generalsanierung des Gebäudes nicht zielführend.

Dies umso mehr, als eine solch umfangreiche Sanierung nicht im laufenden Betrieb der Klinik durchgeführt werden kann, da immer die Intensiv- und Stroke-Unit-Einheiten der Neurologischen Klinik von den Maßnahmen betroffen sind. Ausweichgebäude stehen nicht zur Verfügung. Aufgrund der übrigen bereits laufenden Baumaßnahmen stehen auch für die zusätzlich erforderliche Auslagerung von normalen Patientenbetten auf dem Campus keine Ausweichbetten zur Verfügung.

Im Ergebnis stellt somit nur ein Neubau für den Gebäudekomplex 90 sowohl mittelfristig, in Bezug auf die Betriebssicherung, als auch langfristig eine zielführende Lösung dar. Es ist ein Ersatzneubau anzustreben, der auch die übrigen Teile des Gebäudekomplexes 90 („Nervenberg“) aufnehmen kann. Als potenzielle Standorte für den Neubau wurden mehrere Standorte untersucht.

Der Vergleich der potenziellen Baufelder für das Neurozentrum hat gezeigt, dass nur die Neubaumaßnahme im Bereich der stillgelegten Pneumologie (Geb. 91) / des Hubschrauberlandeplatzes wirtschaftlich und in der gebotenen Zeit möglich ist. Auch die verkehrliche Anbindung (fließender und ruhender Verkehr) soll in diesem Zuge an aktuelle und zukünftige Anforderungen angepasst werden.

Im Zusammenhang mit dem Neurozentrum stellt sich darüber hinaus auch die Frage der zukünftigen räumlichen Entwicklung des Klinikums z.B. am südlichen Rand des Klinikgeländes und der dafür notwendigen Schaffung von Baurecht. Die Planung der Infrastruktur für den Ersatzneubau Neurozentrum ist hierauf anschlussfähig abzustimmen.

Ziel sollte ein möglichst flexibler Angebotsbebauungsplan sein, der alle Möglichkeiten für eine ggfls. später notwendige Entwicklung am Standort dauerhaft rechtskräftig offen hält.

 

Weitere Vorgehensweise:

Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im betreffenden Gebiet ist insofern die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

 

Die Verwaltung schlägt daher dem Stadtrat der Kreisstadt Homburg vor, für den betreffenden Bereich die Aufstellung eines Bebauungsplans zu beschließen.

Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Bebauungsplan soll im regulären Verfahren einschließlich Umweltprüfung und Umweltbericht aufgestellt werden.

 

Mittels dieses Aufstellungsbeschlusses können die notwendigen Verfahren zur Waldumwandlung, Ersatzwaldplanung, eventuelle Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Scoping-Termine mit den Fachbehörden angegangen werden.

 

Die Ausgestaltung sowie die weiteren Einzelheiten des Bebauungsplanes werden im weiteren Verfahren geklärt. Im Bauausschuss erfolgt zunächst eine erste Vorstellung der geplanten Bauvorhaben des Landes.

Für die Bearbeitung des Bebauungsplans soll ein Planungsbüro beauftragt werden.

 

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Anlagen

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