Beschlussvorlage - 2022/0200/610
Grunddaten
- Betreff:
-
"Bruttoklausel" Förderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 610 - Stadtplanung / Bauordnung
- Bearbeiter:
- Marion Drumm
- Beteiligt:
- 20 - Kämmerei
- Bericht erstattet:
- Herr Banowitz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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02.06.2022
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Beschlussvorschlag
Die durch das Ministerium des Innern geprüften und in aussichtgestellten Fördermittel für die Sanierungsgebiete Quartier Erbach und Altstadt bedürfen vor der Auszahlung durch die Kreisstadt keiner weiteren Beschlüsse gemäß der Geschäftsordnung des Homburger Stadtrates (Nichtanwendung des § 14 Abs. 2 B. Nr. 4 Regelung über die Gewährung von im Haushaltsplan vorgesehenen Zuschüssen über EUR 10.000,- innerhalb der vorgenannten Sanierungsgebiete).
Sachverhalt
Begründung:
Sowohl im Quartier Erbach und als auch in der Altstadt wurde jeweils auf Grundlage eines ISEK (integr. städtebauliches Entwicklungskonzept) gemeinsam mit einer Modernisierungsrichtlinie ein einfaches Sanierungsgebiet beschlossen.
Das Büro Kempf prüft in Erbach (für die Altstadt ist noch ein Büro zu beauftragen) die angehenden Anfragen auf grundsätzliche Förderfähigkeit. Nach Abstimmung mit der Stadtplanung und dem Quartiermanagement unterstützt das Büro dann die Antragstellung und ist behilflich bei dem Ausfüllen des Antrages und der Zusammenstellung der notwendigen Förderunterlagen.
Danach prüft diesen Antrag das Ministerium mit seinen Fachdienststellen, meist auch nochmals mit Rückfragen und Ergänzungen durch das Büro Kempf und die Stadtplanung. Parallel werden die baulichen Vorhaben auf Baurecht und Einhaltung der Modernisierungsrichtlinie und der Sanierungssatzung geprüft. Weiterhin werden dann die Vorhaben von Gewicht oder etwaige Abweichungen und Befreiungen dem Bau- und Umweltausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
Sobald „baurechtlich“ und förderrechtlich alle Vorgaben erfüllt sind, könnte der Fördermittelgeber die Förderung in Aussicht stellen. Bei beiden Förderprogrammgebieten erfolgt aber die Auszahlung samt des städt. Anteils durch die Stadtverwaltung. Diese ist dann aber an die Geschäftsordnung des Stadtrates gehalten und muss diese ab 10 T€ dem Rat vorlegen. Hier geht es dann aber nicht um einen kommunalen Förderanteil in Höhe von 10 T€ oder mehr, sondern um jeden Förderantrag, dessen Bausumme Brutto 10 T€ überschreitet. Dies betrifft regelmäßig alle Anträge vom barrierefreien Bad, der Entsiegelung uvm.
Bei den ersten Anträgen ergaben sich recht schwierige Situationen gerade beim Jahreswechsel, da eine Inaussichtstellung eine steuerliche Abschreibung ermöglicht hätte, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn aber seitens des Ministeriums nicht genehmigt werden konnte, da eine entsprechende Ratsbeteiligung verfristet war.
Da die fachtechnische Prüfung durch das Ministerium erfolgt, nachdem die Bearbeitungsfähigkeit und die Vollständigkeit der Unterlagen vom Büro Kempf unter Beteiligung des Bauamtes (Bauverwaltung, Stadtplanung und Quartiersmanagement) vorgeprüft wurde, die Fertigstellung ebenso geprüft wird wie die Schlussrechnung ist es im Saarland nicht üblich, über die Fördermittelvergabe in einem kommunalen Gremium zu beschließen.
Das Ministerium bietet an, zusammen mit dem Büro Kempf halb- oder ganzjährlich die Projekte im Ausschuss oder Rat vorzustellen. So wird dies nach Aussage des Büros und der Referatsleitung der Städtebauförderung bei allen sonst betroffenen saarländischen kommunen gehändelt.
Die Beteiligung des Bauausschusses zu den inhaltlichen Fragen der Beantragung soll nach Vorschlag der Verwaltung einschließlich der auszusprechenden Modernisierungsgebote genau wie gehabt verbleiben.