Beschlussvorlage - 2022/0202/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die ATAX Treuhand GmbH wird gemäß § 124 Abs. 2 Satz 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) als Abschlussprüfer für die Jahresabschlussprüfung der Wirtschaftsjahre 2020 und 2021 beauftragt und bestellt.

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Sachverhalt

Die ATAX Treuhand GmbH hat bereits in der Vergangenheit die Jahresabschlüsse der Sonderrechnung Abwasser der Kreisstadt Homburg geprüft.

Die Aufstellung des Wirtschaftsplanes und die Bearbeitung des Jahresabschlusses waren bislang organisatorisch bei der Kämmerei angesiedelt. Es ist beabsichtigt die Sachbearbeitung diesbezüglich auf die Abteilung Entwässerung beim Stadtbauamt zu verlagern.

Insoweit wird hierzu eine neue Mitarbeiterin noch bei der Kämmerei entsprechend eingearbeitet und in der Folge dann zur Abteilung Entwässerung umgesetzt werden.

Um in den Bearbeitungsprozessen die erforderliche Kontinuität insbesondere in Bezug auf eine ordnungsgemäße Erledigung zu gewährleisten, sollte – aus Sicht der Kämmerei – in dieser Umstellungsphase nicht noch der bisher schon beauftragte Abschlussprüfer gewechselt werden.

Zudem hat das Landesverwaltungsamt schon die Erstellung des Jahresabschlusses 2020 angemahnt.

Damit der innerbetriebliche Zuständigkeitswechsel sicher und zügig erfolgen kann, sollte daher die ATAX Treuhand GmbH auch noch für die Abschlussprüfung der Wirtschaftsjahre 2020 und 2021 beauftragt werden.

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