Beschlussvorlage - 2022/0218/69
Grunddaten
- Betreff:
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Beschaffung von Dieselkraftstoff für die Betriebstankstelle im Baubetriebshof
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 69 - Baubetriebshof
- Bearbeiter:
- Jürgen Simon
- Bericht erstattet:
- Simon, Jürgen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ständiger Vergabeausschuss
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Entscheidung
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05.07.2022
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Beschlussvorschlag
Dieselkraftstoff wird nach tagesaktuellen Preisen beschafft auch wenn die Gesamtsumme über 50.000 € liegt. Die "Allgemeine Dienstanweisung über die Grundsätze des Vergabewesens der Stadt Homburg für die Bereiche VOB/A und Unterschwellenvergabe " vom 01.03.2019 kann in diesem Fall künftig außer Acht gelassen werden.
Sachverhalt
Für die Betankung der städt. Fahrzeuge an der Betriebstankstelle wird beim BBH Dieselkraftstoff turnusmäßig benötigt. Durch das installierte Betriebssystem der Firma Leipold kann in Echtzeit jede Betankung sofort erfasst werden. Wöchentlich erfolgt eine Auswertung der Tankmenge zur Ermittlung des durchschnittlichen Bedarfs. Dadurch kann sehr exakt der Zeitpunkt bis zum Erreichen des Mindestbestandes (in der Regel ein Wochenbedarf) an Diesel berechnet werden. Um Probleme bei der Belieferung durch Lieferengpässe oder Lieferprobleme zu vermeiden, wird bei einem Mindestbestand von ca. 15000 Litern der Bestellvorgang angestoßen. Dieser erfolgt durch Preisanfrage bei verschiedenen regionalen Anbietern im Umkreis von ca. 100 km . Die Preise werden telefonisch angefragt, die Rückmeldungen sind auf Grund der extremen Schwankungen bei den Kraftstoffpreisen am Tag der Anfrage bis 14Uhr vorgegeben. Den Zuschlag für die Lieferung erhält der günstigste Anbieter. Durch diese schnelle Abfrage wird in der Regel eine Ersparnis von 0,10 – 0,15 Euro pro Liter im Vergleich zu den ortsansässigen Tankstellenpreisen erreicht – dies entspricht bei ca. 32000 Litern je Bestellung eine Ersparnis von 3200 bis 4800 Euro. Die beschriebene Praxis wird bereits seit Jahren durchgeführt und hat sich bisher immer bewährt. Die Preisanfrage und Bewertung erfolgt vollkommen objektiv und der Zuschlag wird dem günstigsten Anbieter erteilt!
Aufgrund der derzeitigen Rohölpreise, liegt die Beschaffung über 50.000 €. Die Einhaltung der Dienstanweisung ist nach Unterschwellenvergabe gemäß UVgO jedoch hier nicht umsetzbar. Eine Preisanfrage mit Vorlegen der Angebote und Beschlussfassung durch die Instanzen und Gremien ist daher problematisch da sehr Zeitaufwendig. Eine notwendige kurzfristige Beauftragung ist dadurch nicht umsetzbar da die die Gültigkeit der Angebote durch den Anbieter nur Tageweise gültig sind.