Beschlussvorlage - 2021/54/10-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Geschäftsordnung des Stadtrates der Kreisstadt Homburg wird geändert.

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Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 04. Februar.2021 die Gründung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung der Kreisstadt Homburg beschlossen.

Nach §§ 48, 109 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz  i.V.m. § 5 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung  ist ein Werksausschuss zu bilden

Die Regelungen hinsichtlich Bildung und Zuständigkeiten der Ausschüsse sind in der Geschäftsordnung um den Werksausschuss zu ergänzen.

 

1.         In § 12 Abs. 3 wird als weitere laufende Nummer eingefügt:

 

„8. Werksausschuss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung der Kreisstadt Homburg (SeH)“

 

 

2.         § 14 wird wie folgt geändert:

 

  1.   Nach Abs. 2 wird folgender neuer Abs. 3 eingefügt:

„Die Zuständigkeit des Werksausschusses ergibt sich aus § 5     Eigenbetriebsverordnung und § 5 der Eigenbetriebssatzung der Stadtentwässerung der Kreisstadt Homburg (SeH)“

 

  1. Der bisherige Abs. 3 wird Abs. 4

 

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