Beschlussvorlage - 2021/54/10-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Kreisstadt Homburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 - Hauptamt
- Bearbeiter:
- Tanja Heil
- Beteiligt:
- 60 - Bauen und Umwelt; 680 - Stadtentwässerung
- Bericht erstattet:
- Frau Puchner / Herr Missy
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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21.07.2022
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Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 04. Februar.2021 die Gründung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung der Kreisstadt Homburg beschlossen.
Nach §§ 48, 109 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz i.V.m. § 5 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung ist ein Werksausschuss zu bilden
Die Regelungen hinsichtlich Bildung und Zuständigkeiten der Ausschüsse sind in der Geschäftsordnung um den Werksausschuss zu ergänzen.
1. In § 12 Abs. 3 wird als weitere laufende Nummer eingefügt:
„8. Werksausschuss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung der Kreisstadt Homburg (SeH)“
2. § 14 wird wie folgt geändert:
- Nach Abs. 2 wird folgender neuer Abs. 3 eingefügt:
„Die Zuständigkeit des Werksausschusses ergibt sich aus § 5 Eigenbetriebsverordnung und § 5 der Eigenbetriebssatzung der Stadtentwässerung der Kreisstadt Homburg (SeH)“
- Der bisherige Abs. 3 wird Abs. 4