Beschlussvorlage - 2021/78/10-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung eines Werksausschusses des Eigenbetriebs Stadtentwässerung der Kreisstadt Homburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 - Hauptamt
- Bearbeiter:
- Tanja Heil
- Beteiligt:
- 60 - Bauen und Umwelt; 680 - Stadtentwässerung
- Bericht erstattet:
- Frau Puchner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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21.07.2022
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Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 04. Februar 2021 die Gründung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung der Kreisstadt Homburg beschlossen. Gem. 109 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) i.V.m. § 5 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist für jeden Eigenbetrieb ein Werksausschuss zu bilden.
Gem. § 48 Abs. 2 KSVG sind bei der Besetzung der Ausschüsse die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrer Stärke zu berücksichtigen; soweit Fraktionen bestehen, ist auf diese abzustellen. Die Sitze in den Ausschüssen werden auf die Gruppierungen nach Satz 1 entsprechend der Anzahl ihrer Mitglieder im Gemeinderat nach dem Höchstzahlverfahren nach D’Hondt verteilt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los.