Beschlussvorlage - 2021/80/10-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

a) Der Stadtrat bestimmt die Anzahl der Werksausschussmitglieder des Eigenbetriebs Stadtentwässerung der Kreisstadt Homburg.

b) Der Stadtrat stellt die Sitzungsverteilung gem. § 48 Abs. 2 Satz 1 bis 3  KSVG fest.

c) Die Mitglieder des Werksausschusses werden entsprechend der festgestellten Sitzverteilung von den Fraktionen benannt.

Reduzieren

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 04. Februar 2021 die Gründung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung der Kreisstadt Homburg beschlossen. Gem.  109 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG)  i.V.m. § 5 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist für jeden Eigenbetrieb ein Werksausschuss zu bilden.

Gem. § 48 Abs. 2 KSVG sind bei der Besetzung der Ausschüsse die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrer Stärke zu berücksichtigen; soweit Fraktionen bestehen, ist auf diese abzustellen. Die Sitze in den Ausschüssen werden auf die Gruppierungen nach Satz 1 entsprechend der Anzahl ihrer Mitglieder im Gemeinderat nach dem Höchstzahlverfahren nach D’Hondt verteilt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Die Mitglieder der Ausschüsse werden von den jeweiligen Gruppierungen entsprechend der vom Stadtrat festgestellten Sitzverteilung benannt.

Loading...