Beschlussvorlage - 2021/85/10-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat wählt gem. § 6 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung die Werkleitung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung der Kreisstadt Homburg
  2. Der Stadtrat bestellt eine Erste Werkleiterin oder einen Ersten Werkleiter.
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Sachverhalt

Gem. § 6 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist die Werkleitung, soweit sie nicht dem Bürgermeister oder einem Beigeordneten übertragen wird, vom Gemeinderat zu wählen. Sie besteht aus einem Mitglied oder mehreren Mitgliedern. Der Gemeinderat kann eine Werkleiterin zu Ersten Werkleiterin oder einen Werkleiter zum Ersten Werkleiter bestellen.

 

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