Beschlussvorlage - 2021/85/10-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Werkleitung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung der Kreisstadt Homburg und Bestellung einer Ersten Werkleiterin oder eines Ersten Werkleiters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 - Hauptamt
- Bearbeiter:
- Tanja Heil
- Beteiligt:
- 60 - Bauen und Umwelt; 680 - Stadtentwässerung
- Bericht erstattet:
- Frau Puchner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtrat
|
Entscheidung
|
|
|
21.07.2022
| |||
●
Geplant
|
|
Stadtrat
|
Entscheidung
|
|
|
15.12.2022
|
Sachverhalt
Gem. § 6 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist die Werkleitung, soweit sie nicht dem Bürgermeister oder einem Beigeordneten übertragen wird, vom Gemeinderat zu wählen. Sie besteht aus einem Mitglied oder mehreren Mitgliedern. Der Gemeinderat kann eine Werkleiterin zu Ersten Werkleiterin oder einen Werkleiter zum Ersten Werkleiter bestellen.