Beschlussvorlage - 2021/96/680-01-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Betriebssatzung des Eigenbetriebs der Stadtentwässerung der Kreisstadt Homburg (SeH) wird verabschiedet.

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Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 04.02.2021 die Gründung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung der Kreisstadt Homburg beschlossen und die Verwaltung mit der Ausarbeitung der entsprechenden Betriebssatzung beauftragt.

 

In der Stadtratssitzung vom 25.03.2021 wurde der Beschluss über die Betriebssatzung des Eigenbetriebes zurückgestellt, bis zur Vorlage eines Gutachtens durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC hinsichtlich der Abwägung der Inkraftsetzung der Eigenbetriebssatzung des im Stadtrat am 04.02.2021 beschlossenen Eigenbetriebes „Stadtentwässerung“.

Das Gutachten der Wirtschaftsprüfungssgesellschaft PwC führt zur Erkenntnis, dass ein Eigenbetrieb die wirtschaftlichere Betriebsform darstellt.

 

Nach dem Gutachten der PwC wird nun die Betriebssatzung des Eigenbetriebs dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.

Die Gründung des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung der Kreisstadt Homburg  (SeH)“ erfordert gem. EigVO den Erlass einer Betriebssatzung.              

In der Betriebssatzung wird unter anderem geregelt, dass der Stadtrat über alle Angelegenheiten entscheidet, die ihm nach dem KSVG, dem Eigenbetriebsgesetz oder der Geschäftsordnung des Stadtrates in den jeweils aktuell gültigen Fassungen  vorbehalten sind.

 

Weiterhin werden in der Betriebssatzung insbesondere das Stammkapital des Eigenbetriebes, die Vertretung des Eigenbetriebs und die Kompetenzen vom Werksausschuss und der Werksleitung geregelt.

 

Der angefügte Satzungsentwurf wurde final mit dem Landesverwaltungsamt nach den aktuell gültigen Gesetzen abgestimmt. Die aktuelle Version stimmt Inhaltlich mit dem Stand von 2021 überein; lediglich das Datum zur Gründung der Eigenbetriebs wurde auf den 01.01.2023 abgeändert sowie eine Ergänzung „brutto“ der Wertgrenze in §4 Abs. 2 eingefügt.

Weiterhin wurde §6 Abs. 3  Nr. 2 gestrichen und die Vertretung der Werksleitung in §6 Abs. 1 S.5 ergänzt.

 

Zusammenfassend schlägt die Verwaltung vor, die im Entwurf beigefügte Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung der Kreisstadt Homburg  (SeH)“ zu beschließen, sodass diese am 01.01.2023 in Kraft treten kann.

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Anlagen

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