Beschlussvorlage - 2022/0238/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Aufhebungsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 3. Juli 2020 gem. §§ 1 und 17 Abs. 1 2. Alt. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) betreffend die Interkommunale Kooperation im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung zwischen dem Saarpfalz-Kreis und der Kreis- und Universitätsstadt Homburg wird beschlossen.

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Sachverhalt

Auf der Grundlage der Beschlussfassungen des Kreistages und des Stadtrates der Kreisstadt Homburg wurde am 03.07.2020 die öffentlich-rechtliche Vereinbarung im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung zwischen dem Saarpfalz-Kreis und der Kreisstadt Homburg abgeschlossen.

 

Originäres Ziel der Vereinbarung ist die gemeinsame Nutzung der Serverlandschaft des Saarpfalz-Kreises. Es wurde auf der Basis eines auf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aufbauenden Hostingvertrages vereinbart, dass der Saarpfalz-Kreis seine Hardwareausstattung in Form von virtuellen Servern, inkl. Pflege und Wartung gegen Entgelt zur Verfügung stellt.

 

Im Zuge der Detailplanung des Vorhabens stellte sich heraus, dass die angedachte Lösung aus Sicherheitsgründen nicht umgesetzt werden kann. Die aktuelle akute externe Sicherheitslage (Hacker-Angriffe) und die daraus resultierenden Security-Anforderungen an Netzwerke und Serversysteme sowie an Backuplösungen als letzte Instanz zur Wiederherstellung aller Daten in einem Katastrophenfall erfordern eine strikte Netztrennung. Die zwingend erforderliche unabhängige Kontrolle und Gewährleistung der Sicherheitsanforderungen und auch das Vorhandensein unabhängiger Datensicherungslösungen sind weitere Hindernisgründe im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens.

 

Daher soll die öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die Zukunft aufgehoben werden. Eine rückwirkende Aufhebung der Vereinbarung ist nach Rücksprache mit dem Landesverwaltungsamt nicht möglich. Eine Leistungserbringung durch den Saarpfalz-Kreis gemäß Hostingvertrag erfolgte aufgrund der beschriebenen Hinderungsgründe nicht, der Hosting-Vertrag wird daher rückwirkend zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns aufgehoben.

 

Eine Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit der IT-Abteilungen der beiden Häuser wird auch weiterhin angestrebt. Daher werden Gespräche zur Umsetzung einer sogenannten „Housing“-Lösung geführt, d.h. Infrastrukturkomponenten sollen in ein sogenanntes Server-Rack im Rechenzentrum des Kreises eingebaut werden, die es der Kreisstadt Homburg ermöglichen sollen, die Infrastruktur selbst zu verwalten, zu administrieren und entkoppelt vom Kreis zu betreiben sowie einen eigenen Zugang zum Rechenzentrum zu ermöglichen.

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Anlagen

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