Beschlussvorlage - 2022/0242/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Aufwandsentschädigungen für Ortsvertrauenspersonen und stellv. Ortsvertrauenspersonen werden erhöht.

Gleichzeitig wird die Aufwandsentschädigung für eine Vertretungs- bzw. Urlaubsvertretung festgesetzt.

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Sachverhalt

Die Aufwandsentschädigungen für Ortsvertrauenspersonen (OVP) und stellv. Ortsvertrauenspersonen (stellv. OVP) sind mit mtl. 315,00 EUR bzw. 25,00 EUR seit Jahrzehnten unverändert.

 

Es wird folgende Erhöhung vorgeschlagen:

 

 

Bisher mtl.

Künftig mtl.

Ortsvertrauenspersonen

315,00 EUR

350,00 EUR

Stellv. Ortsvertrauenspersonen

25,00 EUR

30,00 EUR

 

 

Der HFA hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2022 darum gebeten, die Aufwandsentschädigung auch hinsichtlich einer Vertretungs- bzw. Urlaubsvertretung zu überdenken.

 

Diesbezüglich wird vorgeschlagen, den stellv. Ortsvertrauenspersonen eine anteilige Aufwandsentschädigung des monatlich für die OVP gewährten Pauschalbetrages zu gewähren. Dabei soll der monatliche Gesamtbetrag der Aufwandsentschädigung den monatlichen Aufwandsentschädigungsbetrag der OVP nicht übersteigen.

 

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