Beschlussvorlage - 2022/0271/650
Grunddaten
- Betreff:
-
"Bärenzwinger" im Waldpark Schloss Karlsberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 650 - Hochbau
- Bearbeiter:
- Roland Ecker
- Bericht erstattet:
- Ecker, Roland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ständiger Vergabeausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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21.07.2022
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Sachverhalt
Wie bereits in den Gremien der Stadt Homburg berichtet, handelt es sich bei der Sanierung und Neugestaltung des sogenannten „Bärenzwinger“ um die abschließende Maßnahme der teilweise Bundesländer- übergreifenden touristisch- kulturellen Gesamtvorhabens zur Inwertsetzung des Ausflugs- und Erholungsgebietes „WaldPark Schloss Karlsberg“.
Die Sanierung und Neugestaltung der Anlagenteile Orangerie und Tosbecken konnte bereits in den vergangenen Jahren abgeschlossen werden.
Entsprechend der Kostenermittlung im Rahmen der Antragstellung vom 29.01.2020 mit Änderungsantrag vom 27.04.2022, werden demnach die gemeldeten Projektkosten von 365.192,22 Euro bei einem Fördersatz von 95 % mit 346.932,00 Euro gefördert.
Entsprechend beträgt der Eigenanteil bei 5% 18.260,22 Euro (brutto).
Gemäß Einleitungsbeschluss vom 02.03.2022 wurden die beiden Baugewerke Erd- Maurer- Betonarbeiten (E-M-B) und Stahlbauarbeiten ausgeschrieben.
Trotz Markterkundung und vorauseilendem Teilnahmeverfahren, gingen lediglich zwei Angebot für die E-M-B- Arbeiten ein.
Beim Stahlbau erfolgte lediglich eine telefonische Preiseinschätzung eines vorgesehenen Bieters, jedoch erst nach dem Abschluss des Vergabeverfahrens und ohne Abgabe eines Angebotes.
Die Auswertung der Angebote ergibt folgendes Ergebnis:
E-M-B- Arbeiten:
Kostenberechnung: 84.173,84 Euro
Mindest- Angebot/ Fa. Siegbert Ott: 160.657,66 Euro
Aufgrund dieser Ergebnisse wurde die Ausschreibung aufgehoben!
Stahlbau- Arbeiten:
Kostenberechnung: 280.000,00 Euro
Ohne Ergebnis/ kein Angebot eingegangen!
Für den Stahlbau wurden lediglich mündliche Einschätzungen von vorgesehenen Teilnehmern abgegeben.
Übereinstimmend wird erklärt, dass die Einreichung eines Angebotes für sie
auf Grund der stark gestiegenen und weiterhin stark schwankenden Bezugspreisen und Materiallieferengpässen vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine zurzeit nicht möglich ist.
Im Rahmen der aktuellen Auskunft ist jedoch auch hier von einer Preissteigerung
bis zu 100 % der ursprünglichen Kostenberechnung aus zu gehen.
Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus den E-M-B- Arbeiten, zurzeit eine Kostensteigerung für das Gesamtprojekt von bis zu 100% zu erwarten wäre.
Der Förderbescheid vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie ging am 03.06.2022 in unserem Hause ein.
Darin wird die Förderung der Maßnahme mit 95% der förderfähigen Kosten festgelegt.
Gleichzeitig wurde der Abrechnungszeitraum vom ursprgl. angenommenen Ende 2023 nun auf den 31.12. 2022 verkürzt.
Die reguläre Umsetzung des Projektes ist in Anbetracht der entstandenen Kosten- Unsicherheit und des verkürzten Bewilligungs- Zeitraums nicht mehr möglich.
Beispielrechnung bei Annahme einer 100% Projektkostensteigerung:
Fall A)
Keine Erhöhung der anrechenbaren Kosten und keine Erhöhung des Fördersatzes
- bisherige Projektkosten: 365.192,22 Euro
daraus Zuschuss lt. Förderbescheid: rd. 346.900,00 Euro
daraus folgt: bisheriger Eigenanteil/ Stadt rd. 18.260,00 Euro
- Bei Annahme 100%- Kostensteigerung:
neue Projektkosten rd. 730.380,00 Euro
daraus Zuschuss unverändert lt. Förderbescheid: rd. 346.900,00 Euro
volle Übernahme der Kostensteigerung als Eigenanteil- Stadt :
730.380,00 € – 346.900,00€
daraus folgt: neuer Eigenanteil/ Stadt : rd. 383.480,00 Euro
Fall B)
Annahme 100%- Kostensteigerung, jedoch Erhöhung der Fördersumme z. B. durch
Beibehaltung der 95% - Förderung.
neue Projektkosten rd. 730.380,00 Euro
davon 95 % Förderung = 693.861,00 Euro
daraus folgt: neuer Eigenanteil/ Stadt: rd. 36.519,00 Euro
Im Rahmen einer ersten telefonischen Anfrage beim Zuschussmittelgeber konnten noch keine belastbaren Auskünfte bzgl. einer Erhöhung der Fördersumme oder Beibehaltung des derzeitigen Fördersatzes von 95% gemacht werden.
Davon ausgehend, dass das Projekt weiterhin umgesetzt werden soll, wäre im nächsten Schritt, entsprechend den Vorgaben des Zuwendungsbescheides, ein Änderungsantrag an das Ministerium zu richten. Darin wäre zum einen die Verlängerung des Bewilligungszeitraumes und zum anderen die
Höhe des Fördersatzes hinsichtlich der zu erwartenden Kostensteigerung zu klären.