Beschlussvorlage - 2022/0294/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zur Herstellung einer Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in der städtischen Tiefgarage und am Baubetriebshof wird eine außerplanmäßige Auszahlung bewilligt.

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Sachverhalt

In der städtischen Tiefgarage und am Baubetriebshof soll eine Ladeinfrastruktur für die städtischen Dienstfahrzeuge mit Elektrobetrieb hergestellt werden.

 

Für die städtischen Dienstfahrzeuge mit Elektrobetrieb besteht bislang nur die Möglichkeit, über einen herkömmlichen Netzanschluss die Fahrzeugbatterie zu laden.

Aufgrund der bisherigen Fahrzeuganzahl und unter Berücksichtigung, dass die Elektrofahrzeugflotte zunehmend erweitert wird, wird eine entsprechende Ladeinfrastruktur benötigt, um den täglich erforderlichen Fahrzeugeinsatz jederzeit zu gewährleisten.

 

Zudem sollen auch die städtischen Bediensteten dadurch die Möglichkeiten erhalten, ihre Elektrofahrzeuge während des Dienstes aufladen zu können – sofern dadurch der Dienstbetrieb und die Aufladung des städtischen Fuhrparks nicht beeinträchtigt werden.

 

Die Herstellung einer kommunalen Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität ist zuschussfähig. Ein entsprechender Antrag wurde seitens der Stadt bereits bei der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) gestellt.

 

Die Investitionsmaßnahme war bislang im Haushalt 2022 nicht eingeplant.

 

Für die Herstellung der Ladeinfrastruktur werden 100.000 EUR veranschlagt.

Die Gegenfinanzierung kann durch Minderauszahlungen von bislang nicht verbrauchten investiven Finanzmitteln (Reste aus 2021) für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED in erforderlichem Umfange erfolgen. Zudem stehen dann noch Zuschusszahlungen durch die KfW zur Verfügung.

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