Informationsvorlage - 2022/0230/620

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der erste Teilumlegungsplan wurde im Jahre 1994 aufgestellt. Das Gebiet umfasste die damals neu zu schaffende Straße „Am Pfänderbach“ in Einöd – Schwarzenacker. Da sich nicht alle Anlieger an der Umlegung beteiligten, konnte die Straße nicht vollständig, sondern nur als Sackgasse ausgebaut werden.

Dieser Umlegungsplan ist bereits seit Jahren unanfechtbar, das Gebiet auch schon bebaut. Allerdings ist es dem Umlegungsausschuss seinerzeit nicht gelungen, alle Grundstückseigentümer bereits mit dem 1. Umlegungsplan zu einer Teilnahme am Verfahren zu überzeugen. Deshalb wurde im Jahr 2019 der Umlegungsplan für den zweiten Teilbereich bekanntgemacht. Mit der ortsüblichen Veröffentlichung  am 18.12.2019 wurde die Teilinkraftsetzung bekanntgemacht. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit  am 06.04.2020 durch den Umlegungsausschuss ist das Umlegungsverfahren des zweiten Teilbereichs ebenfalls abgeschlossen.

Nach wie vor befinden sich zwei Grundstücke in privatem Eigentum. Ein Eigentümer hat zwischenzeitlich sein Grundstück privat weiterverkauft, der andere Eigentümer möchte sein Grundstück selbst bebauen. Im zweiten Teilbereich kann jedoch die Straße Am Pfänderbach bis zum Schlangenhöhler Weg durchgebaut werden.

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Anlagen

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