Beschlussvorlage - 2022/0282/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung der Beteiligung der Stadt Homburg über die Stadtwerke Homburg GmbH an der Solarkraft Ahorn GmbH & Co. KG und der Windkraftwerk Wremen GmbH & Co. KG nach Maßgabe der neuen Gesellschaftsverträge
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 - Hauptamt
- Bearbeiter:
- Sandra Ruth
- Beteiligt:
- 24 - Stabsstelle Beteiligungsmanagement
- Bericht erstattet:
- Frau Colling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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21.07.2022
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Sachverhalt
Bereits mit Beschluss vom 04.02.2021 wurde die Zustimmung des Stadtrates zur mittelbaren Beteiligung der Kreisstadt Homburg über die Stadtwerke GmbH an den beiden Gesellschaften Solarkraft Ahorn GmbH & Co. KG und Windkraftwerk Wremen GmbH & Co. KG erteilt. Die zu diesem Zeitpunkt zugrunde liegenden Gesellschafterverträge entsprachen nicht vollständig den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes Saarland (KSVG), was vom Landesverwaltungsamt beanstandet wurde. Dies wurde zwischenzeitlich bereinigt und abschließend mit dem Landesverwaltungsamt abgestimmt.
Zur Änderung der Gesellschafterverträge ist anzumerken, dass größere inhaltliche Änderungen damit nicht verbunden sind. Lediglich eine bisher in Anspruch genommene Erleichterung bei der Erstellung der Jahresabschlüsse (Verzicht auf die Erstellung eines Lageberichts) wird künftig nicht mehr möglich sein, was mit geringfügig höheren Kosten einhergeht, für die Einhaltung der kommunalrechtlichen Anforderungen an die Beteiligung jedoch erforderlich ist.
Kleinere Differenzen in den Formulierungen der Gesellschafterverträge resultieren aus der Tatsache, dass es sich bei Wremen um eine kommunale Mehrheitsbeteiligung handelt, bei Ahorn dagegen nicht. Die kommunalrechtlichen Anforderungen divergieren daher.