Einleitungsbeschluss - 2022/0318/670

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss beschließt, die Baumpflegearbeiten für die Dauer von 3 Jahren öffentlich nach der VOB/A neu

auszuschreiben.

 

 

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Sachverhalt

 

Die Kreisstadt Homburg unterhält gegenwärtig ca. 17 000 Bäume an Straßen und in öffentlichen Grünanlagen.

Zur Herstellung der Verkehrssicherheit und zum Erhalt des städtischen Baumbestandes, werden von der Abt. Umwelt und Grünflächen ca. 110 Aufträge im Jahr an den Baubetriebshof erteilt.

Die sich stetig zum negativen entwickelnden Wetterlagen sorgen für einen massiven Anstieg von Unterhaltsleistungen, die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu erbringen sind.

Trockene Sommer ohne ausreichende Niederschläge sorgen für vermehrtes Absterben von Stadtbäumen oder führen zu vermehrter Totholzbildung innerhalb des Baumbestandes.

Die damit verbundenen Baumpflege- und Baumfällmaßnahmen müssen nun in immer kürzeren Abständen ausgeführt werden.

Nicht alle sicherheitsrelevanten Aufträge können durch den BBH mangels fehlendem Fachpersonal oder fehlender Maschinen ausgeführt werden. Für diese unerledigten Leistungen kann die Stadt Homburg im Schadensfall in Haftung genommen werden.

 

In den letzten 3 Jahren wurden diese Arbeiten im Rahmen des „Rahmenvertrages Baumbewirtschaftung“ an 2 Fachfirmen vergeben.

Dieser Rahmenvertrag läuft nun zum Jahresende aus.

Unterstützend zu den Baumarbeiten des Baubetriebshofes, beabsichtigt die Abteilung Umwelt und Grünflächen für den Zeitraum 2023 bis 2025, optional 2026, den Rahmenvertrag "Unterhaltung von Stadtbäumen“, neu auszuschreiben.

Hierbei sollen überwiegend solche Arbeiten vergeben werden, die nicht durch den BBH ausgeführt werden können.

 

 

Dabei handelt es sich um folgende Leistungen:

 

- Freischneiden von Steilhängen einschließlich der verbauten Schutznetze.

- Seilkletterarbeiten, wenn Arbeiten mit einer Hubarbeitsbühne nicht durchgeführt

  werden können

- Kroneneinkürzungen sowie die Nachbehandlung von Ständerästen gemäß

  der aktuellen ZTV-Baumpflege

- Baumfällarbeiten mittels Fällbagger einschließlich dem Roden der Wurzelstöcke

- Rodung von Wurzelstöcken mittels „Wurzelstockfräse“ oder „Wurzelratte“

- Entsorgung des anfallenden Schnittgutes unter Einsatz eines Großhäckslers

- Baumstandortsanierungen bzw. Bodenverbesserungen vor Neupflanzungen

- Arbeiten bei denen große Mengen Schnittgut anfallen

 

Folgende Mittel müssen voraussichtlich jährlich von 2023 bis 2025 bereitgestellt werden:

 

Bundesstr.    Produkt 54400100 Konto 523112  12.000€

Landesstr.    Produkt 54300100 Konto 523112  20.000€

Gemeindestr.  Produkt 54100110 Konto 523112  57.000€

Grünanlagen  Produkt 55100110 Konto 523111  35.000€

Spielplätze  Produkt 55100110 Konto 523111  10.000€

Stadtpark  Produkt 55100140 Konto 523111    5.000€

Wald- u. Forstw. Produkt 55200100 Konto 523206    9.000€

Naherh. Jägersb. Produkt 55100130 Konto 523111  12.000€

Wasserw.Wasserb.  Produkt 55200400 Konto 523102    5.000€

Friedhöfe  Produkt 52300100 Konto 523111  20.000€

 

   Jährlich gesamt:                          185.000€

 

Eine Anfrage zur Übernahme dieser Arbeiten an den städtischen Baubetriebshof wurde negativ beantwortet.

 

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung:

Der gesamte Auftragswert des Rahmenvertrages Baumunterhaltung beträgt für 3 Jahre ca. 555.000€ also 185.000€ jährlich und soll im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung an 2 Firmen zu gleichen Teilen vergeben werden. Die Auftragsvergabe innerhalb des Rahmenvertrages erfolgt durch Einzelbeauftragung. Ein Anspruch auf Ausschöpfung des gesamten Auftragsvolumens seitens der beiden Auftragnehmer besteht nicht.

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