Beschlussvorlage - 2022/0319/670

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der SVA ermächtigt die Verwaltung, die Ausschreibung nach der UVgO in der vorgetragenen Weise (Vorgabe eines speziellen Produktes, Beauftragung der Aufstellung der neuen Spielgeräte in Form einer Generalübernahme, d.h. Beschaffung des Produkts incl. dessen Montage) in Höhe der geschätzten Beschaffungskosten von 144.000,- € brutto auszuschreiben.

 

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Sachverhalt

Gemäß Sparbeschluss wurden im Jahr 2011 im Stadtgebiet Homburg insgesamt acht Spielplätze, vier Bolzplätze, drei Basketballplätze, zwei Beachvolleyballplätze sowie je eine Skate- und eine Boulebahn geschlossen.

Der in Rede stehende Beschluss wurde seinerzeit gefasst unter der Auflage, die verbliebenen Spielflächen durch neue und zusätzliche Spielgeräte aufzuwerten.

Dieser Auflage kommt die Umwelt- und Grünflächenabteilung der Stadt Homburg nach.

So sollen die auf den Spielplätzen „Lindenstr.“ und „Untere Allee“ Homburg sowie „Turmstr.“ Beeden stehenden, über 25 Jahre alten und nicht mehr wirtschaftlich zu reparierenden, Spielgeräte ersetzt werden. Gleichzeitig sollen bereits aus Sicherheitsgründen demontierte Spielgeräte auf den Spielplätzen „Kunzenäcker“ Einöd, „An der Autobahn“ Reiskirchen und „Fichtenweg“ Homburg wiederbeschafft und aufgestellt werden.

Im Stadtpark sollen für den Bereich der Beachvolleyballanlage und dem Skatepark eine Schutzhütte und in dem Bereich Floßteich, Kletter- und Slakeline-Anlage eine zweite Schutzhütte aufgestellt werden. Auf dem großen Spielplatz „Bodelschwinghstr.“ in Erbach soll ebenfalls eine Schutzhütte montiert werden.

Die Arbeiten müssen ausgeschrieben werden.

Da die für die Ausschreibung vorgesehenen Spielgeräte als Produkt nur von je einer bestimmten Firma hergestellt werden, erfolgt die Ausschreibung produktspezifisch.

D.h., es erfolgt eine öffentliche Ausschreibung für ein bestimmtes Produkt einer bestimmten Firma. Die Garten- und Landschaftsbauer der Region, an die sich die Ausschreibung in erster Linie richtet, bieten dann der Stadt in Form einer Generalübernahme das gewünschte Produkt incl. dessen Montage an. Das bedeutet, dass ein Wettbewerb der anbietenden Firmen in erster Linie innerhalb der Dienstleistung der Montage stattfindet und nicht beim Produkt selbst.

Die Landschaftsbaufirma, die das günstigste Angebot (für das spezielle Produkt incl. dessen Montage) unterbreitet, bekommt den Zuschlag.

Da ein Nachbau durch Dritte aus Musterschutzgründen nicht möglich ist, kann die Stadt sicher sein, dass sie auch genau das Produkt angeboten bekommt, das sie ausgesucht hat.

Die von der Stadt ausgewählten Spielgeräte sind in allen Fällen von hoher Qualität, besitzen ein eigenständiges Design und fügen sich, mit ihren Abmessungen und Sicherheitsbereichen, genau in den zur Verfügung stehenden Bereich zwischen den bereits vorhandenen Spielgeräten ein.

Die Anschaffung und Montage der in Rede stehenden Spielgeräte ist mit rund 144.000,- € incl. MwSt.  zu veranschlagen.  

 

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