Einleitungsbeschluss - 2022/0333/69

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Ausschreibung nach UVgO wird beschlossen.

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Sachverhalt

Der Dreiseitenkipper LKW  HOM - 218 Baujahr (1999) hat die fällige Hauptuntersuchung nicht bestanden. Aufgrund des Alters und der starken Abnutzung, u.a. bedingt durch den Einsatz im Winterdienst (Salz), ist eine Instandsetzung nicht mehr mehr möglich. Da Verkehrssicherungspflicht besteht, hier Räumpflicht, ist eine Ersatzbeschaffung unabdingbar. 

Das neue Fahrzeug soll als Abrollkipper angeschafft werden. Somit kann es nicht nur für den Winterdienst eingesetzt sondern ganzjährig genutzt werden.

Da die Lieferung und somit auch der Einsatz dieses Fahrzeug noch nicht vorhersehbar ist muss für die Wintersaison 2022/2023 ein Fahrzeug angemietet werden.

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung: ca. 210.000 € (brutto)

 

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