Beschlussvorlage - 2022/0321/100
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung bestehender Ausschüsse, Bildung von Ausschüssen, Festsetzung der Ausschussgröße, Feststellung der Sitzverteilung und Besetzung der Ausschüsse
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 100 - Hauptabteilung
- Bearbeiter:
- Sandra Ruth
- Bericht erstattet:
- Frau Puchner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtrat
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Entscheidung
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06.10.2022
|
Beschlussvorschlag
a) Die bestehenden Ausschüsse werden aufgehoben
b) Es werden folgende Ausschüsse gebildet:
1. Ständiger Vergabeausschuss,
2. Haupt- und Finanzausschuss,
3. Rechnungsprüfungsausschuss,
4. Personalausschuss,
5. Bau- und Umweltausschuss,
6. Kultur-, Jugend-, Sport- und Sozialausschuss,
7. Beteiligungsausschuss,
8. Werksausschuss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung der Kreisstadt Homburg (SeH)
9. Sonderausschuss „Touristische Erschließung Schlossberg“
10. Sonderausschuss „Reorganisation der Verwaltung“
c) Die Zahl der Ausschussmitglieder wird für alle Ausschüsse auf 15 festgesetzt
d) Die Sitzverteilung wird festgestellt
e) Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt aufgrund Benennung durch die Fraktionen
Sachverhalt
Das fraktions- und parteilose Ratsmitglied Herr Daniel Schütte hat sein Mandat zum 31. Juli 2022 niedergelegt.
Nachrückende Ersatzperson, die laut Feststellung des Gemeindewahlausschusses vom 28. Mai 2019 über den Wahlvorschlag der AfD nachrückt, ist Herr Frank Michael Karg.
Herr Karg hat das Mandat angenommen, so dass die Fraktionsstärke der AfD nunmehr wieder 6 beträgt und sich das Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen Gruppierungen ändert.
Aufgrund des neuen Stärkeverhältnisses ergibt sich in den Ausschüssen eine andere Besetzung, so dass gem. § 48 Abs. 2 Satz 7 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) die Ausschüsse neu zu bilden sind.
Die bestehenden Ausschüsse sind aufzuheben.
Bei Beibehaltung der 15-er Ausschussgröße stellt sich das aktuelle Stärkeverhältnis wie folgt dar:
Fraktion |
Sitze bisher |
Sitze neu |
CDU |
5 |
5 |
SPD |
4 |
3 |
GRÜNE |
3 |
3 |
LINKE |
1 |
1 |
FWG |
1 |
1 |
FDP |
- |
- |
AfD |
1 |
2 |
Die Verwaltung schlägt vor, die bisherigen Ausschüsse nach Aufhebung erneut zu bilden, die Ausschussgröße wiederum auf jeweils 15 Mitglieder festzusetzen und die sich daraus ergebende Sitzverteilung wie o.a. festzustellen.
Die in den Ausschüssen vertretenen Fraktionen sind aufgefordert, der Verwaltung die Ausschussbesetzung aus ihren Reihen zu benennen.