Beschlussvorlage - 2022/0327/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Verlust der Wählbarkeit von Herrn Dr. Ragoschke-Schumm und das Ausscheiden aus dem Stadtrat werden festgestellt.

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Sachverhalt

Herr Dr. Ragoschke-Schumm hat durch Wegzug aus Homburg seine Wählbarkeit und somit sein Stadtratsmandat verloren.

Gem. § 30 Abs. 4 Satz 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz wird die Feststellung über den Verlust der Wählbarkeit eines Stadtratsmitgliedes und das Ausscheiden aus dem Stadtrat vom Stadtrat getroffen.

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