Beschlussvorlage - 2022/0338/670

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung für die Kreisstadt Homburg (Saar) vom 08. November 2018 wird beschlossen

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Sachverhalt

Es wurde der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, die konkrete Bestattungsstelle an den Bestattungsbäumen dauerhaft kenntlich zu machen um ein unbeabsichtigtes Betreten der Grabfläche zu verhindern. Diesem Wunsch wird mit der vorliegenden Änderungssatzung entsprochen. Künftig wird es dem Nutzungsberechtigten gestattet, die Grabfläche durch einen ebenerdig eingebauten beschrifteten Kissenstein kenntlich zu machen. Eine darüber hinausgehende Darstellung der Grabfläche mittels Kerzen, Blumen, etc. wird nach wie vor nicht gestattet.

 

Die Kissensteine müssen als Grabmal genehmigt werden. Die entsprechende Grabmalgebühr wird dem Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt. Die Unterhaltung der Steine obliegt dem Nutzungsberechtigten; weitere Kosten   entstehen für die Stadt somit nicht.

 

 

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Anlagen

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