Einleitungsbeschluss - 2022/0424/40

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der SVA beschließt die Durchführung einer europaweiten Ausschreibung nach VGV für die „Sonderfahrten“ der Grundschulen sowie die Beförderung von Schüler/innen, deren Schulweg mehr als 4 KM beträgt und denen keine ausreichenden Linienverbindungen von öffentlichen Verkehrsmitteln zur Verfügung stehen.

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Sachverhalt

Gemäß § 45 III Nr. 3 des Schulordnungsgesetz ( SchoG ) in der derzeit gültigen Fassung hat die Kreisstadt Homburg als Schulträger der Grundschulen die Beförderungskosten, die notwendig durch den Besuch der Grundschule entstehen, zu übernehmen. Beförderungskosten i.S.d. § 45 III Nr. 3 SchoG sind nach der Verordnung über die notwendigen Beförderungskosten gem. § 45 III Nrn. 3 bis 5 und IV des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland in der derzeit gültigen Fassung die Kosten der Beförderung auf dem täglichen Weg des Schülers zur Schule und zurück ( Schulweg ). Nach § 1 II dieser VO ist die Schülerbeförderung notwendig, wenn der tägliche Weg zur Schule und zurück mehr als 4 Kilometer beträgt. Bei einem kürzeren Schulweg kann die Schulaufsichtsbehörde eine Schülerbeförderung als notwendig anerkennen, wenn der Schulweg für die Schüler besonders schwierig und gefahrvoll ist. Ist die Beförderung der Schüler durch öffentliche Verkehrsmittel möglich und zumutbar, so sind diese in Anspruch zu nehmen. Soweit keine oder keine ausreichende Linienverbindungen von öffentlichen Verkehrsmitteln bestehen, gelten als notwendigen Kosten auch die Aufwendungen für die Einrichtung von besonderen Verkehrsverbindungen ( § 2 I,II VO ).

 

 

Bei der vorliegenden Ausschreibung handelt es sich um die regelmäßige Beförderungsleistung von Schüler/innen, die nicht durch öffentliche Verkehrsmittel abgedeckt werden können:

 

A) Grundschule Einöd - Wörschweiler / Schwarzenbach / Schwarzenacker nach Schulschluss 13.25 Uhr ( aktuell 35 Kinder  )

 

B) Websweiler / Altbreitenfelderhof / Jägersburg – Grundschule Luitpold und zurück ( aktuell 91 Kinder  )

 

C) Berliner Wohnpark – Grundschule Luitpold und zurück ( aktuell 22 Kinder )

 

D) „Sonderfahrten“ nach Bedarf der Grundschulen, wie z.B. Fahrten zur Jugendverkehrsschule, Badefahrten zum KOI, Fahrten ins Waldstadion, ( je nach Schule und Veranstaltung bis zu 300 Kinder gleichzeitig ) 

 

SUMME aktuelles Schuljahr: 650.940 EUR (netto) / 696.505 EUR (brutto)

 

Die aktuelle Kostenschätzung beträgt für die Schuljahre 2023 / 2024 720.000 EUR (netto) / 770.400 EUR (brutto) und für das Schuljahr 2024 / 2025 800.000 EUR (netto) / 856.000 EUR (brutto). Die erhöhten Kosten sind auf eine Preissteigerung in Höhe von 10 Prozent jährlich zurückzuführen.

 

Die Vergabe der Beförderung soll sich auf die Schuljahre 2023 / 2024 und 2024 / 2025 erstrecken mit einseitiger Option der Kreisstadt Homburg, dies um maximal 1x1 Jahr zur verlängern (bis einschließlich dem Schuljahr 2025 / 2026).

 

Nach der Ausschreibung wird der geprüfte Vergabevorschlag dem Stadtrat zur Auftragsvergabe vorgelegt.

 

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung:

Schuljahr 2023 / 2024: 770.400 EUR (brutto)

Schuljahr 2024 / 2025: 856.000 EUR (brutto)

Gesamt: ca. 1.630.000 EUR (brutto)

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