Beschlussvorlage - 2022/0358/24-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Verkehrsvertrag der Stadt Homburg soll ab dem Jahr 2022 um eine quartalsweise Dieselpreisgleitung ergänzt werden.

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Sachverhalt

Der Verkehrsvertrag Stadt Homburg mit dem Verkehrsunternehmen DB Regio Stadt Mitte GmbH ist einer der ältesten Verkehrsverträge die aktuell im Bereich Mobilität des Saarpfalz-Kreises vorliegen. In diesem Vertrag ist die Preisgleitung für Diesel zwar geregelt, aber nur durch eine jährlich rückwirkende Anpassung des Abschlages. Dies bedeutet, dass das Verkehrsunternehmen die Veränderung des Dieselpreises vorfinanzieren müsste. Bei einer Preissteigerung von 35%, wie sie aktuell aufgrund des Ukrainekrieges vorliegt, kann das Verkehrsunternehmen diese Vorfinanzierung nicht mehr leisten.

Um die Verkehre sicherzustellen, soll der Verkehrsvertrag durch eine Vereinbarung über die Bewältigung der Störung der Geschäftsgrundlage angepasst werden. Die Preisgleitung für den Diesel soll, wie bereits in den übrigen Verkehrsverträgen, quartalsweise berechnet und angepasst werden.

Die Erstellung der Vereinbarung über die Bewältigung der Störung der Geschäftsgrundlage soll durch den Juristen Dr. Gerrit Landsberg erfolgen.

In der Sitzung des Stadtrates am 6.10.2022 bestand Unklarheit darüber ab wann die Vertragsanpassung greifen soll. Rücksprache mit dem Saarpfalz-Kreis ergab, dass die Leistungen 2021 bereits abgerechnet sind und dass es sich lediglich um eine Anpassung ab dem 1.1.2022 handelt. Aufsichtsrat und HFA hatten bereits ihre Empfehlung ausgesprochen.

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Anlagen

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