Beschlussvorlage - 2022/0372/660

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird eine Maßnahme zur Stromeinsparung bei der Straßenbeleuchtung beschlossen.
 

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Sachverhalt

Auf Grund der aktuell steigenden Energiepreise sind auch die Kommunen dazu aufgefordert, mögliche Kosteneinsparungen unter anderem im Energiebereich zu eruieren und ggf. umzusetzen.             
Die GVV hat eine Mitteilung über die Thematik Straßenbeleuchtung herausgegeben, die in der Anlage beigefügt ist. 

 

 

Im Bereich der Straßenbeleuchtung sind nach Rücksprache mit unserer Jahresvertragsfirma folgende Möglichkeiten gegeben:

 

 

  • Aktuell richten sich die Ein/ und Ausschaltzeiten der Lampen automatisch anhand der Sonnenaufgangs- und Sonnenuntergangszeiten.

 

 

  • Eine andere Möglichkeit zur Steuerung der Beleuchtung wäre die manuelle Anpassung der Beleuchtungszeiten. Hierbei kann ein Ausschalten der Beleuchtung von z.B. 22.00 – 05.00 Uhr oder zwischen 24.00 - 04.00 Uhr für das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme der unten genannten Ortsteile gesteuert werden. Dies bedeutet, dass in diesem Fall nur komplett alle Lampen ein- bzw. ausgeschaltet werden können. Fußgängerüberwege oder Bereiche vor Schulen o.ä. sind dann ebenso betroffen.

Die genaue Uhrzeiten wären vom Stadtrat festzulegen. Für diese Möglichkeit sind lediglich kleine Nachrüstarbeiten an den Schaltzentren für die Ortsteile Jägersburg, Altbreitenfelderhof und Websweiler vorzunehmen.  Wir weisen auf die im Anhang befindlichen Empfehlungen der GVV hin und raten aus haftungsrechtlichen Gründen ohne vertiefte Prüfung von einer generellen Abschaltung ab. 

 

 

 

  • Um den Empfehlungen der GVV folgen zu können und Lampen in ganzen Gebieten abzuschalten, müssen diese Arbeiten händisch vor Ort bei Einzellampen oder einzelnen Straßenzügen erfolgen.

Auf Grund des Alters und des gewachsenen Lampenkabelnetzes gibt es keine vorbereiteten Gebiets- oder Straßenzugsweise Abschaltmöglichkeiten. 
In einzelnen Fällen sind Abschaltmöglichkeiten vorhanden, diese müssen jedoch im Bedarfsfalle durch das JV Unternehmen geprüft und dann händisch abgeschaltet werden. 

Dabei ist besondere Beachtung den Fußgängerüberwegen zu widmen, die in den meisten Fällen an das Beleuchtungsnetz einzelner Straßenzüge angeklemmt sind.

Um eine derartige gebietsweisen Abschaltung vornehmen zu können, muss ein Prüfauftrag an das JV Unternehmen vergeben werden und die Kosten für die manuellen Abschaltungen müssen kalkuliert werden. Auf Grund der Kurzfristigkeit der benötigten Energiesparmaßnahmen wird empfohlen, nur die Wohngebiete abzuschalten, die nach einer ersten oberflächlichen Prüfung kurzfristig bedenkenlos manuell abgeschaltet werden können. Dann allerdings erfolgt für diese eine dauerhafte Abschaltung, bis zu einem späteren Zeitpunkt eine manuelle Wiederinbetriebnahme erfolgt. Eine Auswahl verschiedener Stundenzeitfenster ist nicht realisierbar. 

 

  • Zur Information:

Es können auch einzelne Lampen im Lampennetz geschaltet werden, sodass z.B. in einer Straße nur jede 2. Laterne leuchtet, oder die ersten 5 und die nächsten 5 nicht. Jede Abänderung bedarf allerdings einer manuellen technischen Änderung an der jeweiligen Lampe vor Ort. Dies verursacht Kosten bei der Einrichtung und bei der Rücksetzung der 9000 Leuchtpunkte und ist in der Kürze der gegebenen Zeit nicht umsetzbar. 

 

 

Kosteneinsparung:
 

Für das Jahr 2022 wurde der Kreisstadt Homburg Abschläge i.H.v. ca. 535.000€ brutto für die Stromkosten der Straßenbeleuchtung in Rechnung gestellt.

Durch die LED Umrüstungen wird ca. 70% Energie eingespart werden. Die Energiekosten nach der  vollständigen LED Umrüstung werden sich rechnerisch auf  ca. 160.500€ brutto je Kalenderjahr belaufen.

Der Gesamtverbrauch kann dann durch die Verkürzung der Schaltzeiten anteilmäßig reduziert werden.

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Anlagen

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