Beschlussvorlage - 2022/0399/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)     Es wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen.

b)     Der Bebauungsplan „Rechts am Zweibrücker Weg, 1. Änderung“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

 

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Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 21.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Rechts am Zweibrücker Weg, 1. Änderung“ beschlossen und den Entwurf gebilligt.

 

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes fand vom 30.08.2022 bis zum 30.09.2022 statt.

Bürgerinnen und Bürger haben sich zur Planung nicht geäußert.

 

Die gesamten vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden liegen dem Stadtrat mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis zur Abwägung vor.

 

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

 

Es wurden unterschiedliche Hinweise und Anregungen vorgebracht, welche in die Planunterlagen aufgenommen wurden.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben sind von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu wird ihnen das Ergebnis der Abwägung schriftlich mitgeteilt.

  

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren. (Bebauungspläne der Innenentwicklung).

 

Für den Bebauungsplanbereich stellt der Flächennutzungsplan eine gemischte Baufläche dar. Der Flächennutzungsplan wird daher im Wege der Berichtigung angepasst.

 

Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Rechts am Zweibrücker Weg, 1. Änderung“ ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

 

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Anlagen

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