Beschlussvorlage - 2022/0410/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für die Beschaffung von Spielgeräten für die öffentlichen Spielplätze der Stadt wird eine überplanmäßige Auszahlung bewilligt.

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Sachverhalt

Im Haushaltsplan (Investitionsprogramm) des Jahres 2022 waren für die Ausstattung der öffentlichen Spielplätze bislang 150.000 EUR zur Verfügung gestellt worden. Der Ansatz wurde zudem noch durch eine Übertragung gemäß § 19 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO) mit noch vorhanden investiven Restmitteln aus dem Jahr 2021 in Höhe von ca. 117.500 EUR verstärkt.

 

Davon wurden bereits 72.600 EUR verausgabt. Für die Summe von ca. 37.000 EUR sind bereits verbindliche Bestellungen erteilt.

 

Für die öffentlichen Spielplätze der Stadt u.a. in der „Lindenstraße“, der „Unteren Allee“, in den „Kunzäckern“, „An der Autobahn“ und „Fichtenweg“ etc. müssen als Ersatz für nicht mehr verkehrssichere Spielanlagen aber noch neue Spielgeräte beschafft werden.

Die Beschaffung wurde schon ausgeschrieben. Es nahmen zwei Bieter teil.

Das wirtschaftlichste Angebot (187.320 EUR) liegt aber mit 30 % über den Schätzkosten.

 

Die investiven Finanzansätze für das Jahr 2022 reichen für die Bedarfsdeckung jedoch nicht mehr aus.

 

Um dem Angebot den Zuschlag erteilen zu können, müssen noch 30.000 EUR überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

Die zusätzlichen Finanzmittel können durch Minderausgaben im Produkt 55100100 "öffentliche Grün- und Freiflächen“ als Gegenfinanzierung zur Verfügung gestellt werden.

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