Beschlussvorlage - 2022/0411/20

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Änderung der Konzessionsverträge für die Gas-, Elektrizitäts- und Wasserversorgung mit den Stadtwerken Homburg wegen Änderung der Umsatzbesteuerung ab dem 01.01.2023 wird zugestimmt (Vereinbarung der „Nettoentgeltlichkeit“).

Reduzieren

Sachverhalt

Zum 31.12.2022 entfällt die Übergangsregelung zur Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

 

Damit tritt zum 01.01.2023 die Regelung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) in Kraft.

 

Von dieser Neuregelung sind auch die Konzessionsverträge der Stadt mit den Stadtwerken Homburg über die Versorgung der Einwohner mit Gas, Elektrizität und Wasser im Stadtgebiet betroffen.

 

Damit ab dem kommenden Haushaltsjahr durch die Abführungspflicht der Umsatzsteuer auf die seitens der Stadtwerke an die Stadt zu entrichtenden Konzessionsabgaben keine Einnahmeverluste drohen, sind die bestehenden Verträge hinsichtlich einer entsprechenden Anpassung der Vertragsklauseln über die sog. „Nettoentgeltlichkeit“ abzuändern. 

Reduzieren

Anlagen

Loading...