Beschlussvorlage - 2022/0440/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsrat des Gemeindebezirkes Einöd beschließt die Änderung der Geschäftsordnung für den Ortsrat des Gemeindebezirkes Einöd wie in der Anlage aufgeführt.

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Sachverhalt

In der Geschäftsordnung der Ortsräte (GO-OR) ist in § 9 Abs. 5 folgende Regelung festgehalten:

„Auf schriftlichen Antrag einer Fraktion oder von mindestens einem Viertel der gesetzlichen Zahl der Ortsratsmitglieder hat der Ortsvorsteher bestimmte Verhandlungsgegenstände in die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufzunehmen (§ 74 Nr. 7 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 3 KSVG). Der Antrag muss dem Ortsvorsteher so rechtzeitig vorgelegt werden, dass zwischen Antragsvorlage und Sitzungstag mindestens drei Werktage liegen. Dies gilt auch für die Einberufung nach § 8 Abs. 3 der Geschäftsordnung.“

Im Hinblick auf die nach KSVG vorgegebene Einladungsfrist von 3 Tagen ist die vorhandene Regelung bei donnerstags oder freitags stattfindenden Sitzungen nicht umsetzbar, da dann die zu beachtende Einladungsfrist verstrichen ist.

Die Geschäftsordnung der Ortsräte sollte daher angepasst werden.

Da die Einladung regulär gem. § 8 Abs. 1 Satz 3 GO-OR eine Woche vor der Sitzung erfolgt, wird vorgeschlagen, die in der GO des Stadtrates festgelegte Handhabe zu übernehmen, welche die Einreichung von o.g. Anträgen bis zum 9. Tag vor dem im Sitzungskalender ausgewiesenen Sitzungstermin festlegt.

Durch die Anpassung auf den 9. Tag vor dem im Sitzungskalender ausgewiesenen Sitzungstermin wird einerseits die ordnungsgemäße Erstellung der Tagesordnung in Absprache mit dem Sitzungsdienst ermöglicht, andererseits hat auch die Verwaltung die Möglichkeit, sich - soweit erforderlich - auf die Thematik von eingereichten Verhandlungsgegenständen vorzubereiten.

Für Fälle kurzfristig anberaumter Sitzungen, in denen die vorgeschlagene 9-Tages-Frist nicht eingehalten werden kann, werden den Fraktionsvorsitzenden Abweichungen hiervon rechtzeitig mitgeteilt.

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Anlagen

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