Beschlussvorlage - 2022/0445/50

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der vorgeschlagenen Verteilung der Zuschüsse zur Förderung der Wohlfahrtspflege für das Jahr 2022 wird zugestimmt. 

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Sachverhalt

Für die Gewährung von Zuschüssen und Zuwendungen an soziale u. ä. Einrichtungen im Stadtteil Einöd stehen im Haushalt folgende Mittel zur Verfügung:

 

Produkt 33100100 - 550302 - Aufw. für Geld- und Sachzuw. des OR Einöd: 1.650 €

 

2021 hat er wie folgt zugeteilt:

 

Pfarrei Heilig Kreuz - Katholische Gde Maria Geburt Schwarzenacker    150 €

Freiw. Ganztagsschule Einöd                                                                            70 €

 

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgte mit einer Übergangsregelung aufgrund der neu verfassten Richtlinien zur Förderung der Wohlfahrtspflege vom 16.12.2020 unter Vorbehalt des bis 30.03.22 einzureichenden Verwendungsnachweises.

 

Für das Jahr 2022 ist lediglich von der Pfarrei Heilig Kreuz - Katholische Gemeinde Maria Geburt Schwarzenacker ein Antrag eingegangen.

Die angesetzten Kosten für die Senioren- und Ministrantenarbeit betragen 300 €, so dass gem. den Richtlinien zur Förderung der Wohlfahrtspflege ein Betrag von 150 € übernommen werden soll.

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Anlagen

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