Beschlussvorlage - 2022/0453/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsrat wählt gemäß § 75 Abs. 1 KSVG den stellvertretenden Ortsvorsteher.

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Sachverhalt

Herr Ansgar Hoffmann hat sein Ortsratsmandat mit Wirkung zum 31.10.2022 niedergelegt. Da Herr Hoffmann das Amt des stellvertretenden Ortsvorstehers innehatte, ist gem. § 75 Abs. 1 KSVG durch den Ortsrat aus seiner Mitte ein neuer stellvertretender Ortsvorsteher zu wählen.

 

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht.

 

 

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