Beschlussvorlage - 2022/0442/50
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschüsse zur Förderung der Wohlfahrtspflege für das Jahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 - Jugend, Senioren und Soziales und Integration
- Bearbeiter:
- Barbara Emser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur-, Jugend-, Sport- und Sozialausschuss
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Entscheidung
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01.12.2022
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Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 16.12.2020 Richtlinien zur Förderung der Wohlfahrtspflege beschlossen.
Die von Herrn Bürgermeister Forster unterschriebene Fassung wurde am 07.01.21 an die Ortsrät_innen, Ortsvertrauenspersonen, Ortsvorsteher_innen per Post durch das Fachamt (50) versandt.
Den bis 01.10.22 eingegangenen Anträgen soll gemäß Anlage stattgegeben werden,.
Im genehmigten Haushalt 2022 stehen in Stadtteilen, in denen keine Ortsräte bestehen, als Zuschüsse für soziale Zwecke 15.000 € (Produkt 33100100 - Konto 531810) und für sonstige Einrichtungen 70.000 € (Produkt 33100100 - Konto 531867) zur Verfügung. Hiervon ist für das Haus der Begegnung ein Zuschuss in Höhe von 61.600 € vorgesehen.
2021 hat der KJSSA die Zuschüsse wie folgt beschlossen:
- DRK Ortverein Erbach, Reiskirchen, Jägersburg 800 €
- Diakonie Pfalz - Haus der Diakonie 250 €
- Caritasverband für die Diözese Speyer e. V. 700 €
- Psychosoziale Projekte Saarpfalz gGmbH 375 €
- Pfarrei Heilig Kreuz:
- Kath. Gemeinde St. Fronleichnam + St. Michael 250 €
- Kath. Gemeinde Maria Hilf Hbg-Bruchhof 122,50 €
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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41,4 kB
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