Beschlussvorlage - 2022/0442/50

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der vorgeschlagenen Verteilung der Zuschüsse zur Förderung der Wohlfahrts-pflege für das Jahr 2022 wird zugestimmt. 

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Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 16.12.2020 Richtlinien zur Förderung der Wohlfahrtspflege beschlossen.

Die von Herrn Bürgermeister Forster unterschriebene Fassung wurde am 07.01.21 an die Ortsrät_innen, Ortsvertrauenspersonen, Ortsvorsteher_innen per Post durch das Fachamt (50) versandt.

Den bis 01.10.22 eingegangenen Anträgen soll gemäß Anlage stattgegeben werden,.

Im genehmigten Haushalt 2022 stehen in Stadtteilen, in denen keine Ortsräte bestehen, als Zuschüsse für soziale Zwecke 15.000  € (Produkt 33100100 - Konto 531810) und für sonstige Einrichtungen 70.000 € (Produkt 33100100 - Konto 531867) zur Verfügung. Hiervon ist für das Haus der Begegnung ein Zuschuss in Höhe von 61.600 € vorgesehen.

2021 hat der KJSSA die Zuschüsse wie folgt beschlossen:

 

  • DRK Ortverein Erbach, Reiskirchen, Jägersburg                                      800 €
  • Diakonie Pfalz - Haus der Diakonie                                                           250 €
  • Caritasverband für die Diözese Speyer e. V.            700 €
  • Psychosoziale Projekte Saarpfalz gGmbH                                               375 €
  • Pfarrei Heilig Kreuz:
  • Kath. Gemeinde St. Fronleichnam + St. Michael                                 250 €
  • Kath. Gemeinde Maria Hilf Hbg-Bruchhof                            122,50 € 

 



Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgte mit einer Übergangsregelung aufgrund der neu verfassten Richtlinien zur Förderung der Wohlfahrtspflege vom 16.12.2020 unter Vorbehalt des bis 30.03.2022 einzureichenden Verwendungsnachweises.

Für das Jahr 2022 sind folgende Anträge eingegangen:
 

Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverein Erbach/Reiskirchen/Jägersburg

Diakonie Pfalz – Haus der Diakonie Homburg

Caritasverband für die Diözese Speyer e. V.

Psychosoziale Projekte Saarpfalz gGmbH

 

Pfarrei Heilig Kreuz - Kath. Gemeinde St. Fronleichnam, St. Michael und Maria Hilf (Bruchhof)

Gemäß den Richtlinien zur Förderung der Wohlfahrtspflege vom 16.12.2020 sollen die Zuschüsse gem. beigefügter Aufstellung verteilt werden.

 


 

 

 

 

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Anlagen

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