Beschlussvorlage - 2022/0459/40

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Vorschlag des Stadtverbandes für Sport Homburg e.V. entsprechend werden die Zuschüsse an Sportvereine, die eigene Sporthallen oder sonstige vereinseigene Sportstätten betrieben haben, gewährt.

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Sachverhalt

Die Zuschüsse sollen den Sportvereinen wie in den Vorjahren auch als Beitrag zum Bewirtschaftungsaufwand gewährt werden.

 

Sämtliche Vereine, die einen Zuschuss zu den Bewirtschaftungskoten der vereinseigenen Hallen erhalten, haben einen entsprechenden Antrag nebst belastbaren Nachweisen beim Amt für Bildung und Sport fristgerecht eingereicht.

 

Vereine, die vereinseigene sonstige Sportstätten unterhalten, erhalten pauschale Zuschüsse in folgender Höhe je Anlage:

 

Minigolfanlage:  250,00 EUR

Wanderhütte:  150,00 EUR

Tennisplatz:   150,00 EUR

Reitanlage:   150,00 EUR

Schießanlage:  125,00 EUR

Hundesportanlage:  100,00 EUR

 

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