Beschlussvorlage - 2022/0419/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Bestellung eines/einer Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie Bildung eines kommunalen Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen vom 26. März 2015.

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Sachverhalt

Der Behindertenbeirat hat nach seiner letzten Sitzung die Bitte an die Verwaltung herangetragen, die Satzung betreffend den Behindertenbeirat und die Behindertenbeauftragte in § 9 Abs. 1 insoweit zu ändern, dass der Beirat nicht mindestens zweimal, sondern lediglich mindestens einmal jährlich tagen soll.

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Anlagen

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