Beschlussvorlage - 2022/0468/610

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Universitätskliniken, Teilbereich 2“ in der Gemarkung Homburg wird gebilligt
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen

 

Reduzieren

Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 25.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Universitätskliniken, Teilbereich 2“ beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist Teil des Geländes der Universitätskliniken des Saarlan-
des (UKS). Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um u.a. Raum zu schaffen, für eine benötigte bauliche Nutzung dieses Teils
des Campusgeländes, in der verschiedene mit den Nutzungen des Campus funk-
tional und inhaltlich zusammenhängende Nutzungen angesiedelt werden kön-
nen. Festgesetzt wird ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Universitätsklinikum“. Es sind u.a. ein Ersatzneubau für die Förderschule für körperliche und motorische Entwicklung sowie ein Hospiz geplant.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Universitätskliniken, Teilbereich 2“ wird wie folgt begrenzt:

Im Norden durch die Ringstraße des UKS, im Süden und Südwest durch das angrenzende Landschaftsschutzgebiet, im Osten entlang des Zufahrtsweges zur Schule am Webersberg, im Nordwesten durch den Zufahrtsweg zum Parkplatz westlich der Schule am Webersberg. Der Geltungsbereich befindet sich ausschließlich innerhalb des Flurstückes Nr. 850/49 in der Gemarkung Homburg, welches sich im Besitz des Saarlandes befindet.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von ca. 11,3 ha.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 17.08.2022 bis einschließlich 16.09.2022 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wurden frühzeitig an der Planung beteiligt. Das Ergebnis ist in der Tabelle in der Begründung zum Bebauungsplan dargestellt. Es wurden Hinweise vorgebracht, welche in die Planunterlagen aufgenommen wurden.

 

Das Bebauungsplanverfahren wird im regulären Verfahren einschließlich Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, Umweltbericht nach § 2a Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634) durchgeführt. Weiterhin wurden für das Gebiet faunistische Studien durchgeführt (Anlage).

 

Der vorliegende Bebauungsplan überplant die oben genannten Flächen mit einem Sondergebiet und kann aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden. Das Entwicklungsgebot gem.§ 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...