Beschlussvorlage - 2022/0469/69

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mittel aus dem Sonderkredit für rentierliche Maßnahmen (LED-Umrüstung) werden dem BBH zur Verwirklichung eines Zukunftskonzeptes zur Verfügung gestellt.

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Sachverhalt

Am 15. Juni 2021 trat das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz vom 9. Juni 2021 (SaubFahrzeugBeschG) zur Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/1161 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicles Directive) in Kraft. Das Gesetz setzt hierbei vollumfänglich die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/1161 um. Mit diesem Gesetz werden bei der öffentlichen Auftragsvergabe erstmals verbindliche Mindestziele für die Beschaffung von emissionsarmen Pkw sowie leichten und schweren Nutzfahrzeugen vorgegeben. Die neuen Vorgaben gelten seit dem 2. August 2021.

Die gesetzlichen Vorgaben weisen ganz deutlich einen Weg vor: 

"Weg vom Verbrennungsmotor, hin zu alternativen Antrieben und damit zum Ziel der Klimaneutralität."

 

Um diese Anforderungen und Ziele auch in Homburg zu erreichen und den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, ist eine vorausschauende Planung für den Baubetriebshof, bezogen auf Flotte, Technik und Infrastruktur zwingend notwendig und erfordert eine langfristige Planung über einen Zeitraum von mehreren Jahren.

Erste Weichen wurden durch die Stadtverwaltung Homburg bereits im Jahr 2014 gestellt. Der Baubetriebshof wurde mit einer Photovoltaikanlage auf der Fahrzeughalle ausgestattet. Die Anlage hat eine Größe von 358 KWP und bringt im Durchschnitt einen Jahresertrag von 330.000 - 350.000KWh. Aus der Differenz von Erzeugung und Einspeisung in das Stadtwerkenetz ergibt sich ein Eigenverbrauch des Baubetriebshofes von derzeit 38%. In 2015 wurde auf dem Gelände des Baubetriebshofs einen Energiespeicher mit einer täglichen Speicherkapazität von 280KWh errichtet. Diese Energie kann zusätzlich zur Ladung von E-Fahrzeuge verwendet werden.

In 2023 – 2024 ist angedacht, auf dem Feuerwehrgebäude eine PV – Anlage zu errichten welche eine Größe von ca. 130 KWp haben soll. Es kann dann mit einer zusätzlichen Energieerzeugung von ca. 121.000KWh gerechnet werden.

Auch der Stadtrat hat sich bereits in seiner Sitzung vom 13.12.2018 zum Gedanken der Nachhaltigkeit bekannt und die Vergaberichtlinien dahingehend ergänzt, dass im Sinne einer nachhaltigen Beschaffungspolitik bei der städtischen Auftragsvergabe Kriterien der Ökologie, des Klimaschutzes und soziale Belange berücksichtigt werden müssen.

Die Stadt Homburg nimmt damit mit einer gelebten Kultur der Nachhaltigkeit eine Vorbildfunktion ein und kann als Katalysator für Umdenkungsprozessen dienen.

Neben den gesetzlichen Vorgaben haben auch die weltpolitischen Ereignisse im Jahr 2022 und die daraus resultierenden sprunghaft gestiegenen Energiepreise deutlich gezeigt, dass es geboten ist, Abhängigkeiten wo möglich zu reduzieren und ein autarkes, wirtschaftlich planbares Agieren anzustreben.

Aus oben genannten Gründen soll ein Konzept für die nächsten zehn Jahre in Zusammenarbeit mit mehreren Akteuren erstellt werden. Dabei sollen nicht nur die Fahrzeugflotte der Stadtverwaltung, sondern auch der Maschinenpark und die Infrastruktur Beachtung finden.

Bei der Erstellung des Konzeptes werden der Baubetriebshof als Beschaffungsstelle aller städtischen Fahrzeuge, die Kämmerei zur Prüfung aller möglichen Zuschussmöglichkeiten, die Abteilung Umwelt und Grünflächen in Person des Klimamanagers und das Bauamt eng zusammenarbeiten. Die Veränderungen am BBH sollen Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes der Stadtverwaltung werden.

Dabei kann die mittel- und langfristige Planung kein in alle Details vorherbestimmtes starres Projekt sein. Der technische Fortschritt und neue Innovationen werden bei Beschaffungsentscheidungen ein ständiges Anpassen an aktuelle Gegebenheiten erfordern. Diese müssen gewichtet und in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.

Aus den in den nächsten Jahren zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln kann der angestrebte zukunftsorientierte Ansatz nicht finanziert werden.

Es stehen jedoch noch Mittel aus Sonderkrediten für rentierliche Maßnahmen (LED-Umrüstung) in Höhe von rd. 1,9 Millionen Euro zur Verfügung. Der Kredit ist zweckgebunden für rentierliche Maßnahmen nach dem Krediterlass des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport (MfIBS).

Die angestrebten Maßnahmen entsprechen diesen Vorgaben.

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Anlagen

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