Beschlussvorlage - 2022/0473/610

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Es wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen.
  2. Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Am Zunderbaum, 1. Änderung“ wird beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
Reduzieren

Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 12.09.2019 die Aufstellung zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Am Zunderbaum, 1. Änderung“ beschlossen.

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Homburg vom 20.05.1981 wird für den Bereich des Bebauungsplanes „Am Zunderbaum, 1. Änderung“ eine Grünfläche bzw. Maßnahmenfläche dargestellt.

Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist bei Ausweisung des beabsichtigten Gebietes nicht erfüllt. Der Flächennutzungsplan wird daher gemäß § 8 Abs. 3 im Parallelverfahren teilgeändert.

   

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer gewerblichen Baufläche.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 30.10.2019 bis zum 02.12.2019 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wurden mit Schreiben vom 23.10.2019 frühzeitig an der Planung beteiligt.

 

Am 31.03.2022 wurde der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes vom Stadtrat beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 30.05.2022 bis einschließlich 01.07.2022 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wurden mit Schreiben vom 30.05.2022 an der Planung beteiligt.

 

Die gesamten vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden liegen dem Stadtrat mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis zur Abwägung vor.

Bürgerinnen und Bürger haben sich nicht zur Planung geäußert.

 

Es wurden unterschiedliche Hinweise vorgebracht, welche in die Planunterlagen aufgenommen wurden.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu wird ihnen das Ergebnis der Abwägung schriftlich mitgeteilt.

 

Der Flächennutzungsplan bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Die Erteilung der Genehmigung ist gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...