Beschlussvorlage - 2022/0477/670

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Friedhöfe der Kreisstadt Homburg wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Nach 2021 (= 2. Änderungssatzung; in Kraft getreten am 01.07.2021) werden für 2023 die Friedhofsgebühren der Stadt Homburg ein weiteres Mal angepasst (3. Änderungssatzung).

Grundlage bei der nun erarbeiteten 3. Änderungssatzung ist, wie bereits bei der 2. Änderungssatzung, eine Gebührenkalkulation der Fa. WEIHER, Freiburg, deren Ergebnisse nun seit Oktober 2022 vorliegen (vgl. Anlage).

Wie bereits bei der 2. Änderungssatzung orientieren sich die zu beschließenden Gebühren u. a. auch am regionalen Umfeld. D.h. es wurde ein Vergleich mit umliegenden Gemeinden vorgenommen (vgl. Tabelle).

Bei den nun vorliegenden Gebühren wird ein Deckungsgrad von rund 70 % erreicht. Die Gebühren bleiben im Schnitt unter dem gutachterlichen Vorschlag der Fa. WEIHER.

Mit der 3. Änderungssatzung und der Tatsache, dass die Gebühren ein weiteres Mal angepasst werden, folgt die Verwaltung dem Beschluss des Stadtrates vom 20. Mai 2021, wonach die Satzungsgültigkeit (der 2. Änderungssatzung) auf 2 Jahre begrenzt und demzufolge „nach Ablauf der zwei Jahre“ … „auf eine“ … neue Grundlage zu stellen sei.

 

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Anlagen

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