Beschlussvorlage - 2022/0431/200-0-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 200 - Haushaltsangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Michael Braß
- Bericht erstattet:
- Braß Michael, Seger Marita und Colling Daniela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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15.12.2022
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Sachverhalt
Die Stadt führt die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2023 im Rahmen des Saarlandpaktes und der Grundlagenbeschlüsse der Haushaltstrukturkommission zu den vorangegangenen Haushalten der Jahre 2020 bis 2022 entsprechend fort.
Unter Beachtung der maßgeblichen haushaltsrechtlichen Vorschriften nach dem Saarlandpaktgesetz (SPaktG), des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG), der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHVO) und der Ausführungsverordnung zum SPaktG (VOSPaktG) kommt auch der Haushalt des Jahres 2023 der Verpflichtung nach, letztmalig - in erlaubter Höhe - das zahlungsbezogene Defizit nicht zu überschreiten. Ab den mittelfristigen Finanzplanungsjahren 2024 bis 2026 wird dann ein strukturell ausgeglichener Haushalt im Sinne des Saarlandpaktes ausgewiesen.
Dabei orientieren sich die jeweiligen Haushaltsgesamtansätze des Planjahres und der mittelfristigen Finanzplanung an der fortgeschriebenen Normalentwicklung, die das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport auf Grundlage der Finanzrechnungsergebnisse der maßgeblichen Vorjahre verbunden mit einer Prognose auf Basis der letzten Steuerschätzung (Bund/Länder/Kommunen) der Stadt individuell für den Zeitraum 2023 bis 2026 vorgegeben hat.
Um die gesetzlich festgelegten Auftrags- und Selbstverwaltungspflichtaufgaben der Stadt als öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft verbunden mit einer nur noch sehr moderaten Quotierung für freiwillige Selbstverwaltungsangelegenheiten finanziell sicherstellen zu können, wurden in den vergangenen Haushaltsjahren die Realsteuersätze für die Grund- und die Gewerbesteuer mehrfach nach oben angepasst. Andere Steuern und Gebühren wurden ebenfalls signifikant erhöht. Insoweit hat die Stadt alle maßgeblichen Anstrengungen im Zusammenhang mit der Verbesserung der Kommunalfinanzen – wie Seiten des Landes auf Grundlage des Gutachtens durch Prof. Junkernheinrich gefordert und später durch den Saarlandpakt mit der entsprechenden Gesetzesgrundlage umgesetzt – schon unternommen.
Als letzte noch erforderliche Erhöhung von Einnahmen wird ab dem 01.01.2023 eine zweite Erhöhung der Friedhofsgebühren vollzogen. Dies ist insbesondere nötig, um den gesetzlich vorgeschriebenen Deckungsgrad im Bereich der kostenrechnenden Einrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) zu erreichen. Die Gebühren waren bereits in einem ersten Schritt ab Mitte des Jahres 2021 angehoben worden. In einem zweiten Schritt war von Seiten der Stadt eine Kostenoptimierung und eine Strukturverbesserung im Bereich der Friedhöfe herbeigeführt worden. Damit der bislang trotz dessen noch unzureichende Kostendeckungsgrad auf die Mindestquote von 70 % erhöht werden kann, müssen abschließend die Friedhofsgebühren entsprechend nach oben angepasst werden. Damit liegt dann im weiteren kein rechtliches Genehmigungshindernis in Bezug auf den Haushalt 2023 mehr vor.
Das auf Grundlage des Saarlandpaktes zwischen Land und Kommunen ergangene SPaktG sieht eine schrittweise Konsolidierung und Entschuldung der saarländischen Kommunen bis zum Jahr 2065 vor.
Unter „normalen Umständen“ wäre die Stadt grundsätzlich in der Lage, die – erfahrungsgemäß immer mal wieder – auftretenden wirtschaftlichen Schwankungen, die sich unter anderem auch auf die kommunale Finanzlage auswirken, entsprechend einzuplanen und auszugleichen.
Die in jüngster Vergangenheit eingetretenen Großereignisse (Corona-Pandemie / Ukraine-Krise) haben jedoch aufgrund der teils gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen letztendlich auch in negativer Weise massiven Einfluss auf die Planungen der Kommunalhaushalte genommen.
Die ursprünglich noch im Haushalt des Jahres 2022 für die Folgejahre einkalkulierte Erholung der Ertragslage bei der Gewerbesteuer der Stadt muss nun für das Jahr 2023 ff doch relevant nach unten korrigiert werden. Eine Teilkompensation kann womöglich durch den kommunalen Finanzausgleich mittels der entsprechenden Schlüsselzuweisungen erfolgen. Hierbei liegen allerdings momentan nur die vorläufig errechneten Werte (ca. 17 Mio. EUR für Schlüsselzuweisung B, C und Sonderschlüsselzuweisung) vor.
In 2023 erfolgt durch die bereits vereinbarte Besoldungserhöhung im Beamtenbereich ein Kostenanstieg in Höhe von 2,8 %. Im Tarifbereich der Beschäftigten wird ab dem 01.01.2023 ein neuer Abschluss verhandelt. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung wird daher – aus Vorsichtsgründen - eine Kostensteigerung der Löhne von 4,5 % eingeplant. Dies führt insgesamt zu einer entsprechend großen Kostensteigerung.
Wegen den bereits eingetretenen allgemeinen Preissteigerungen und den massiv gestiegenen Energiekosten müssen die Finanzansätze im Bereich der Bewirtschaftungskosten und der Unterhaltungskosten erheblich erhöht werden.
Der Saarpfalz-Kreis hat am 11.11.2022 den kreisangehörigen Kommunen seinen Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2023 vorgestellt.
Die Gesamtansätze des Kreises steigen demnach in den Ausgaben finanzmäßig auf 256,4 Mio. EUR. Die zusätzlich geplanten Ausgaben werden überwiegend durch die Erhöhung der Kreisumlage finanziert.
Auf die Stadt entfällt daher in 2023 eine Kreisumlage in Höhe von 33,6 Mio. EUR.
Das ist eine Steigerung um 4,2 Mio. EUR (14 v.H.).
Insoweit übersteigen damit auch für das Jahr 2023 die Ausgaben finanzmäßig von ca. 93,8 Mio. EUR geplant insgesamt die Einnahmen von 91,9 Mio. EUR. Mit eingerechneter Tilgungsleistung für die Investitionskredite entsteht ein realer Fehlbetrag in Höhe von 4,6 Mio. EUR.
Das Landesverwaltungsamt als zuständige Kommunalaufsicht hat der Stadt für das Haushaltsjahr 2023 einen Kreditrahmen zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen in Höhe von 2.508.660 EUR – wie auch schon für das Jahr 2022 - zugebilligt. Nach Änderung des maßgeblichen Krediterlasses durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport im März 2022 können für die Leistung von Baukostenzuschüsse an die Träger der Kindertagesstätten und für Baumaßnahmen an Kindertagesstätten, bei denen die Liegenschaft im Eigentum der Stadt steht, auch weiterhin Sonderkredite in gerechtfertigter Höhe außerhalb des vorgenannten Rahmens durch die Kommunen aufgenommen werden. Es ist nun ebenfalls zulässig für pflichtige Aufgaben im Bereich der Schulträgeraufgaben und des Brand- und Katastrophenschutzes Investitionsmaßnahmen durch Sonderkredite zu finanzieren. Für rentierliche Maßnahmen verbleibt weiterhin die Möglichkeit, investive Maßnahmen mit Sonderkrediten zu finanzieren. Hiervon macht die Stadt für das Jahr 2023 umfangreich Gebrauch.
Das Investitionsprogramm sieht deshalb für die Finanzierung der geplanten Maßnahmen im Jahr 2023 einen Gesamtkredit in Höhe von 5.512.160 EUR vor. Hierbei entfallen insgesamt 3.003.500 EUR (Kindertagesstätten 550.500 EUR; Feuerwehr 2.288.000 EUR; rentierliche Maßnahmen 165.000 EUR) auf die Aufnahme von Sonderkrediten.
Der zusätzliche Schuldendienst belastet zukünftig damit nicht unerheblich den Verwaltungshaushalt und verkürzt den Handlungsspielraum der Stadt, weil der o.g. Krediterlass zwar für diverse Pflichtaufgaben eine Sonderkreditfähigkeit zulässt, insgesamt aber auch der dadurch veranlasste erhöhte Schuldendienst innerhalb der durch die Fortschreibung der Normalentwicklung gesetzten Grenzen nach dem SPaktG zu erfolgen hat.
Trotz Übernahme von Liquiditätsverbindlichkeiten durch das Land als Teilentschuldungsmaßnahme nach dem SPaktG wird für die Aufrechterhaltung der Kassenliquidität ein Kreditrahmen zur Aufnahme von Kassenkrediten in Höhe von 75 Mio. EUR seitens der Kämmerei für erforderlich gehalten. Dies begründet sich insbesondere aus der Erwägung, dass letztendlich auch für das Jahr 2023 ein weiterer wirtschaftlicher Abschwung nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Es müssen daher größere Finanzierungsspitzen – auch aufgrund der nur vier festgelegten Steuertermine - im Bereich der städtischen Kassenlage einkalkuliert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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